Artikel mit Tag sozialdatenschutz
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII
- Bereitstellung einer Musterdienstanweisung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften inkl. einem Muster eines Prüfauftrages, Prüfprotokolles und Prüfberichtes - Stand 01.09.2007
Verpflichtendes Einladungswesen zu Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Datenschutz
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz – (k)eine Barriere!? Schutz von Kindern gegen Vernachlässigung und Gewalt
Sozialdatenschutz in der täglichen Sozialarbeit – Sicherheit im Handeln
Ein Vortrag von Torsten Koop, Mitarbeiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anläßlich der Fachtagung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren am 22.03.2006 in Elmshorn
5: Stellungnahmen
Kooperation von öffentlichen und privaten Stellen im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern
Das Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie (MJFJF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt das Modellprojekt "Kooperation im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern". In der vorliegenden Stellungnahme des ULD vom 7. Juli 2003 gegenüber dem MJFJF werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Datenaustausch über jugendliche Kriminelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Jugendgericht, Familiengericht, Polizei, Schule, freie Träger der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörde beschrieben.
Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe
(hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit)
Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei bei der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung
Anmerkungen zu den Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für soziale Dienste (der Landeshauptstadt Kiel) und der Polizei (Polizeiinspektion Kiel)
vom Oktober 1999, aktualisierte Fassung der Anmerkungen vom 11.07.2000, Az: 72.02/98.002
Prüfbericht zur datenschutzrechtlichen Kontrolle der Feststellung ehelicher Lebensgemeinschaften durch den Ermittlungsdienst und die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel, Ordnungsamt am 02. und
Aktenzeichen: LD4/4a-25.05/99.001
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