Donnerstag, 6. Dezember 2018 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz durch Dateneigentum? - Impulse -
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 06.12.2018
bei dem Seminar "Digitale Souveränität, Datenhandel, Dateneigentum" des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Kassel
"Datenschutz durch Dateneigentum? - Impulse -" vollständig lesen Dienstag, 14. März 2017 Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe - hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit
Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.
"Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe - hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit" vollständig lesen Samstag, 10. Januar 2015 Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten
Das Patientengeheimnis ist Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Arzt. Gibt ein Arzt seine Praxis auf oder beendet ein Betriebsarzt seine Tätigkeit für einen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandenen Patientenakten vom Nachfolger übernommen werden dürfen.
[Stand: Dieser Beitrag wurde am 10.4.2015 überarbeitet.]
"Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten" vollständig lesen Montag, 15. Januar 2001 Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungen von der Schweigepflicht sind zweckmäßigerweise schriftlich einzuholen. Die Schweigepflichtentbindung muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen, der auf die Folgen einer Verweigerung einer Einwilligung hinzuweisen ist. Sollte bereits eine ältere Einwilligungserklärung vorliegen, überzeugen Sie sich, dass diese nicht inzwischen vom Patienten widerrufen wurde. Im Folgenden listen wir die Punkte auf, die in jeder Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthalten sein müssen.
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