Dienstag, 14. März 2017

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe - hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit

Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt.

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Montag, 13. März 2017

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge § 18 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Fragestellung

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. So sieht es der § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor.

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Freitag, 15. Dezember 2000

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

(hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit)

Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. 

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Samstag, 15. Juli 2000

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei bei der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung

Anmerkungen zu den Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für soziale Dienste (der Landeshauptstadt Kiel) und der Polizei (Polizeiinspektion Kiel)

vom Oktober 1999, aktualisierte Fassung der Anmerkungen vom 11.07.2000, Az: 72.02/98.002

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