Mittwoch, 24. November 2021

Verarbeitung des Impf-, Sero- und Teststatus von Beschäftigten in Bezug auf COVID-19

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Montag, 1. November 2021

Informationen zur Speicherung von vorgelegten Test-, Genesenen- und Impfnachweisen im Zusammenhang mit COVID-19

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Ausgangslage

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erhielt in den letzten Wochen eine Vielzahl an Beschwerden von Gästen hinsichtlich des Fotografierens, Scannens und Speicherns von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen durch Gaststätten und Beherbergungsbetriebe im Zusammenhang mit den landesrechtlichen Vorgaben zur Pandemiebekämpfung. Auch würden Gäste derzeit von Beherbergungsbetrieben vermehrt dazu aufgefordert, die Test-, Genesenen- und Impfnachweise vorab per E-Mail zu übermitteln, auf einen Server hochzuladen oder anderweitig vorab zu übermitteln.

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Donnerstag, 29. April 2021

6: Konferenzpapiere

Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen

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Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erinnert angesichts der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und der damit auch im Bereich des Datenschutzes einhergehenden Grundrechtseingriffe an das grundlegende rechtsstaatliche Erfordernis, diese Eingriffe fortlaufend kritisch zu bewerten und zu evaluieren. Die DSK bittet im Zuge einer solchen Evaluation und Anpassung infektionsschutzrechtlicher Instrumente durch Bund und Länder die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.

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Donnerstag, 29. April 2021

6: Konferenzpapiere

Einsatz von digitalen Diensten zur Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19

Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Orientierungshilfe als PDF-Datei
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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021

Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie – Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden

bereits darauf hingewiesen, dass digitale Ver­fahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten (im Folgenden Kontaktnachverfolgungssysteme) datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.

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Donnerstag, 29. April 2021

5: Stellungnahmen

Stellungnahme zu Kontaktnachverfolgungssystemen – insbesondere zu „Luca“ der culture4life GmbH

Stellungnahme als PDF-Datei
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Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Die Stellungnahme wurde durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg beschlossen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstützt die Entwicklung und den datenschutzkonformen Einsatz von Kontaktnachverfolgungssystemen. Digitale Anwendungen für diesen Zweck erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen. Zudem können sie im Vergleich zur Führung von schriftlichen Listen den Vorteil bieten, dass den Veranstaltern keine Namen oder andere identifizierende Angaben über ihre Gäste bekannt werden und diese Angaben auch gegenüber Dritten durch Verschlüsselung geschützt werden. Die DSK hat daher zeitgleich eine Orientierungshilfe zu digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt werden, die an derartige Systeme und ihren Betrieb anzulegen sind.

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Freitag, 26. März 2021

6: Konferenzpapiere

Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie: Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden

Stellungnahme als PDF-Datei
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Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen digitale Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern an. Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt-und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Um eine bundesweit einheitliche datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden.

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Montag, 30. November 2020

Informationen zur Kontaktdatenerhebung durch Friseurbetriebe im Zusammenhang mit COVID-19

Dokument als PDFAusgangslage

Das ULD erreichten in den letzten Monaten eine Vielzahl an Beschwerden hinsichtlich der Kontaktdatenerhebung durch Friseurbetriebe zur Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit COVID-19. Daher hat das ULD die Rechtmäßigkeit der Kontaktdatenerhebung durch Friseurbetriebe geprüft.

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Freitag, 28. August 2020

2: Pressemitteilungen

Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern

Die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet u. a. Gastronomen und Veranstalter zur Erfassung von Kontaktdaten ihrer Gäste. Diese Daten dürfen aber nicht in falsche Hände gelangen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat immer wieder auf Probleme hingewiesen: Sammlungen per Liste, herumfliegende Zettel, in Einzelfällen sogar Missbrauch der Daten. Geht es mit technischen Lösungen besser?

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Freitag, 28. August 2020

Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung

Gemäß § 7 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein (Corona-Verordnung) sind Gaststättenbetreiber wie auch andere Betreiber oder Veranstalter verpflichtet, bestimmte Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Nach § 4 Abs. 2 Corona-Verordnung müssen „Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für einen Zeitraum von vier Wochen“ aufbewahrt und dann vernichtet werden.

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Dienstag, 16. Juni 2020

2: Pressemitteilungen

Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!

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Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder

Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralenSpeicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.

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