6: Konferenzpapiere
Einsatz von digitalen Diensten zur Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021
bereits darauf hingewiesen, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten (im Folgenden Kontaktnachverfolgungssysteme) datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
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