Donnerstag, 28. Juni 2018 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen
Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zwar sind nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Verantwortliche unter einer bestimmten Betriebsgröße von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Behörden und andere öffentliche Stellen. Diese haben unabhängig von der Größe in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Trägerschaften öffentlicher Stellen ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten teilweise nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen in Zweifelsfragen weiterhelfen:
"Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen" vollständig lesen Donnerstag, 5. April 2018 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Die Ausstattung des Datenschutzbeauftragten durch die öffentliche Stelle (Bereitstellung von Ressourcen)
"Die Ausstattung des Datenschutzbeauftragten durch die öffentliche Stelle (Bereitstellung von Ressourcen)" vollständig lesen Donnerstag, 5. April 2018 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zur Leitung der öffentlichen Stelle
"Die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zur Leitung der öffentlichen Stelle" vollständig lesen Dienstag, 17. Januar 2017 Was ist eigentlich unter dem Begriff „Bildungs-Cloud“ zu verstehen?
Der Begriff „Cloud“ ist mittlerweile in der Schule angekommen. „Bildungs-Clouds“, also automatisierte Verfahren – auch IT-Verfahren genannt – sollen den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften digitale Lerninhalte zur Verfügung stellen, dienen als Dateiablagen, haben Kalenderfunktionen usw. Die Funktionalitäten sind von IT-Verfahren zu IT-Verfahren zwar sehr unterschiedlich, werden aber in der Regel als „Cloud“ tituliert. Eine „Cloud“ verbirgt sich aber oft auch hinter als "Lernplattform" oder "Informationsplattform" bezeichneten Anwendungen, wie z. B. bettermarks oder SchulCommSy.
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FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen
Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.
"FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen" vollständig lesen Donnerstag, 30. Juli 2015 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Datenschutzrechtliche Regeln bei der Erstellung von Bildern von öffentlichen Straßen zur Ergänzung von georeferenzierten Straßenkatastern
"Datenschutzrechtliche Regeln bei der Erstellung von Bildern von öffentlichen Straßen zur Ergänzung von georeferenzierten Straßenkatastern" vollständig lesen Montag, 9. März 2015 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Namentliche Nennung von Personen in Gremienprotokollen
Das ULD hat zu diesem Thema bereits im 33. Tätigkeitsbericht (TB) unter Ziff. 4.1.4 zur namentlichen Nennung von Einwohnern in Gremienprotokollen Stellung genommen. Für die Protokollierung von Einwohnern, die sich in Gremiensitzungen zu Wort melden, fehlt es – anders als für die gewählten Mitglieder der jeweiligen Gremien – an einer Rechtsgrundlage für die Aufnahme der Namen in das Protokoll. Erst recht ist eine anschließende Veröffentlichung im Internet unzulässig. Daher bedarf es hierfür einer wirksamen Einwilligung der Betroffenen.
"Namentliche Nennung von Personen in Gremienprotokollen" vollständig lesen Donnerstag, 19. Februar 2015 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Mehrstufige Schweigepflichtentbindungserklärungen für Datenübermittlungen zwischen Krankenhäusern und Auftragnehmern
Werden Patientendaten von Krankenhäusern an externe Dienstleister übermittelt, stellt dies eine Offenbarung im Sinne der ärztlichen Schweigepflicht dar und bedarf daher einer wirksamen Einwilligung. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie ein Einwilligungstext sowohl kurz und verständlich, als auch vollständig und rechtswirksam gestaltet werden kann.
"Mehrstufige Schweigepflichtentbindungserklärungen für Datenübermittlungen zwischen Krankenhäusern und Auftragnehmern" vollständig lesen Dienstag, 17. Februar 2015 7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Datenschutz bei Gemeindeversammlungen, § 54 GO
Bei Kleinstgemeinden mit bis zu 70 Einwohnern tritt in Schleswig-Holstein nach § 54 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) an die Stelle einer gewählten Gemeindevertretung eine aus allen Bürgern bestehende Gemeindeversammlung. Für den Informationsanspruch der Mitglieder der Gemeindeversammlung gelten die Maßgaben der GO für die Auskunftspflicht der Verwaltung in angepasster Form (unten I.) neben denen des Informationszugangs- und Datenschutzrechts nach dem IZG und LDSG (unten II.). Hinsichtlich eines Auskunfts-, Akteneinsichts- oder sonstigen Begehrens auf Bereitstellung von Informationen sind die möglichen Anspruchsgrundlagen jeweils parallel anwendbar. Es kommt die Regelung zur Geltung, die den jeweils weitesten Informationsanspruch bei den gegebenen Voraussetzungen gewährt (Bracker/Borchet et al. in PdKEL. 2014 § 30 GO Rn. 1). Die resultierenden datenschutzrechtlichen Folgerungen werden als Fazit dargestellt (unten III.). Von einer Betrachtung des gleichsam parallel neben der GO und dem IZG bestehenden Akteneinsichtsrechts für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens nach § 88 LVwG wird abgesehen.
"Datenschutz bei Gemeindeversammlungen, § 54 GO" vollständig lesen Freitag, 16. Januar 2015 5: Stellungnahmen
Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet
Die Ausarbeitung des ULD-Leiters befasst sich mit der Frage, inwieweit die Regelung zum Financial Blocking im Glücksspielstaatsvertrag zur Verhinderung illegalen Glücksspiels mit Datenschutzrecht vereinbar ist und welche Datenverarbeitungen hierzu erlaubt sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine effektive Durchsetzung des Financial Blocking unter Beachtung des Datenschutzrechtes nicht möglich ist.
"Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet" vollständig lesen