7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
Pläne zur Versendung von DataMatrix-Codes im E-Rezept-Verfahren – Fragen und Antworten
Stand: September 2022
- Hat das ULD das Verfahren „E-Rezept“ geprüft? Ist es gescheitert?
- Hat das ULD das Verfahren „E-Rezept“ in Schleswig-Holstein untersagt?
- Ändert sich beim Verfahren „E-Rezept“ etwas an den Pflichten der Arztpraxen in Bezug auf das sichere Aushändigen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor, damit Patientinnen und Patienten von ihren Ärztinnen bzw. Ärzten ihre Verordnungen erhalten?
- Welche Risiken sieht das ULD bei der Übertragung von DataMatrix-Codes?
- Welche Risiken sieht das ULD bei der Übertragung von DataMatrix-Codes per E-Mail?
- Wer trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung bei der Übertragung eines DataMatrix-Codes?
- Ist es Apotheken untersagt, per (unverschlüsselter) E-Mail zugesandte E-Rezepte oder DataMatrix-Codes anzunehmen und die Arzneimittel zu liefern?
- Ist eine Weitergabe des DataMatrix-Codes durch die Patientin oder den Patienten an Versand- bzw. Onlineapotheken zulässig?
- Können Ärztinnen und Ärzte verlangen, dass Patientinnen oder Patienten in eine unsichere Übermittlung von Verordnungen einwilligen?
- Gehört es zu den Aufgaben des ULD, in einer Beratung auf Risiken hinzuweisen?
- Ist die Einschätzung des ULD in Bezug auf die Rechtslage eine Überraschung?
- Sind denn datenschutzrechtlich zulässige Lösungen für eine Aushändigung oder Übertragung auch für den digitalen Bereich überhaupt denkbar?