Freitag, 6. Februar 2015 2: Pressemitteilungen
ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“
Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer gehalten, ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung haften verschuldensunabhängig auch Auftraggeber, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betrauen. Zur Begrenzung des Haftungsrisikos ist der Auftraggeber gehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür ist es weder nötig noch datenschutzrechtlich zulässig, sensible Beschäftigtendaten pauschal an Auftraggeber weiterzugeben. Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme mit dem Titel „Auftraggeberhaftung für den ´Mindestlohn` aus Datenschutzsicht“ hin.
"ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“" vollständig lesen Freitag, 6. Februar 2015 5: Stellungnahmen
Auftraggeberhaftung für den "Mindestlohn" aus Datenschutzsicht
In dem Informationstext des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird dargelegt, dass es zur Vermeidung von Haftungsrisiken nach dem "Mindestlohngesetz" in der Regel weder erforderlich noch zulässig ist, Beschäftigtendaten von einem beauftragten Unternehmen an den Auftraggeber zu übermitteln.
"Auftraggeberhaftung für den "Mindestlohn" aus Datenschutzsicht" vollständig lesen Samstag, 10. Januar 2015 Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten
Das Patientengeheimnis ist Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Arzt. Gibt ein Arzt seine Praxis auf oder beendet ein Betriebsarzt seine Tätigkeit für einen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandenen Patientenakten vom Nachfolger übernommen werden dürfen.
[Stand: Dieser Beitrag wurde am 10.4.2015 überarbeitet.]
"Hinweise zur datenschutzgerechten Übergabe einer Arztpraxis mit Patientenakten und zum Wechsel von Betriebsärzten" vollständig lesen Mittwoch, 12. November 2014 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz kompakt - Basiswissen für Betriebsräte
Vortragsfolien Thilo Weichert Deutsches Betriebsräte Forum 2014 in Berlin
Montag, 31. März 2014 Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis
Beitrag: Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis
Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen spielen Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle. Der Beitrag beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Gesundheitsdaten bei der Einstellung erhoben werden dürfen, welche Daten der Betriebsarzt verarbeitet, welche Kommunikationsmöglichkeiten und -pflichten bestehen und wann solche Daten wieder gelöscht werden müssen.
"Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis" vollständig lesen Dienstag, 12. Oktober 2010 5: Stellungnahmen
Stellungnahme des ULD zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BR-Drs. 535/10)
Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes weist neben handwerklichen Fehlern gravierende inhaltliche Defiziteauf. Es verstößt in einzelnen Regelungen gegen europarechtliche und gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Er geht auf die Absichtserklärung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 zurück, wo es heißt: "Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen." Diese politische Absichtserklärung, die abgegeben wurde angesichts einer Vielzahl von Datenschutzskandalen im Arbeitsbereich in den Jahren 2008 und 2009, wird mit dem Entwurf leider nicht erreicht. Der Entwurf zielt darauf ab, Arbeitgebern umfangreiche Eingriffsrechte in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Beschäftigten an die Hand zu geben. Diese führen teilweise zu einer Legalisierung der in der Vergangenheit als Skandale bekanntgewordenen Praktiken, also von bisher eindeutig rechtswidrigen und von der öffentlichen Meinung abgelehnten Kontrollmaßnahmen durch Arbeitgeber.
"Stellungnahme des ULD zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BR-Drs. 535/10)" vollständig lesen