Donnerstag, 11. Mai 2023 2: Pressemitteilungen
105. Tagung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden: Beschäftigtendatenschutz, KI bei der Polizei, Funkwasserzähler, Souveräne Cloud
Unter der Leitung der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen, hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) auf ihrer Tagung am 10. und 11. Mai 2023 intensiv zu aktuellen datenschutzpolitischen Themen ausgetauscht.
Neben Diskussionen u. a. zu Anonymisierung, zu Scoringverfahren, zur Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz und zum EU-Verordnungsentwurf zum politischen Targeting standen die folgenden Themen im Fokus der Tagung:
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Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden tagt zum 105. Mal
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 9. Mai 2023
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wird am 10. und 11. Mai 2023 in Rendsburg tagen. Die Vorsitzende der Konferenz ist in diesem Jahr die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen. Die Teilnehmenden der Konferenz werden sich unter anderem zu den Themen wie Beschäftigtendatenschutz, Scoring, der automatisierten Datenanalyse bei Polizei und Nachrichtendiensten und funkbasierten Kaltwasserzählern austauschen.
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Surveillance at the Workplace – do employees have a right to data protection?
Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 12 November 2021
at the 1st International Congress on Personal Data Protection,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi
"Surveillance at the Workplace – do employees have a right to data protection?" vollständig lesen Freitag, 11. September 2020 Empfehlungen zur Regelung des Umgangs mit dienstlichen Mobiltelefonen
Vielfach stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Mobiltelefon oder ein Smartphone zur dienstlichen Benutzung bereit. Wie beim Festnetztelefon im Büro stellt sich dann häufig die Frage, ob und inwieweit eine private Nutzung zulässig ist und wie sie zu regeln ist.
"Empfehlungen zur Regelung des Umgangs mit dienstlichen Mobiltelefonen" vollständig lesen Mittwoch, 29. April 2020 2: Pressemitteilungen
Plötzlich Videokonferenz - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert
Die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie halten an. Das bedeutet für viele Unternehmen und Behörden, dass berufliche Besprechungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden. Auch in Bildungseinrichtungen, in persönlichen Beratungen oder Betreuungen und in Ehrenämtern werden Videokonferenzen eingesetzt. Auf was muss man achten, um dabei die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?
"Plötzlich Videokonferenz - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert" vollständig lesen Freitag, 7. Juni 2019 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Beschäftigtendatenschutz - Impuls -
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 7. Juni 2019
im Workshop "Beschäftigten-Datenschutz" auf der Fachtagung "Datenschutz schützt Menschen" im Bundestag in Berlin
"Beschäftigtendatenschutz - Impuls - " vollständig lesen Freitag, 6. Februar 2015 2: Pressemitteilungen
ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“
Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer gehalten, ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung haften verschuldensunabhängig auch Auftraggeber, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betrauen. Zur Begrenzung des Haftungsrisikos ist der Auftraggeber gehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür ist es weder nötig noch datenschutzrechtlich zulässig, sensible Beschäftigtendaten pauschal an Auftraggeber weiterzugeben. Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme mit dem Titel „Auftraggeberhaftung für den ´Mindestlohn` aus Datenschutzsicht“ hin.
"ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“" vollständig lesen Freitag, 6. Februar 2015 5: Stellungnahmen
Auftraggeberhaftung für den "Mindestlohn" aus Datenschutzsicht
In dem Informationstext des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird dargelegt, dass es zur Vermeidung von Haftungsrisiken nach dem "Mindestlohngesetz" in der Regel weder erforderlich noch zulässig ist, Beschäftigtendaten von einem beauftragten Unternehmen an den Auftraggeber zu übermitteln.
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Datenschutz kompakt - Basiswissen für Betriebsräte
Vortragsfolien Thilo Weichert Deutsches Betriebsräte Forum 2014 in Berlin
Dienstag, 1. April 2014 Private und dienstliche Internet-Nutzung
Handreichung zur privaten und dienstlichen Internet-Nutzung