Montag, 27. August 2018 Datenerhebung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer
Das ULD erhält vermehrt Eingaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer durch Gemeinden in Schleswig-Holstein. Viele Eingaben beschäftigen sich mit der Frage, ob die Kommunen nicht zu viele Daten abfragen.
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die die Kommunen erheben dürfen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz SH – KAG). Sie kann von den Gemeinden für das Innehaben einer Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung erhoben werden. Die Einzelheiten müssen in einer kommunalen Satzung festgelegt werden.
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Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz verspielt Chance auf besseren Datenschutz!
Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht werden soll. Anlass der Gesetzesnovelle ist das neue EU-Datenschutzrecht, bestehend aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Datenschutz-Richtlinie im Bereich Justiz und Inneres. Die Mitgliedstaaten haben bis Mai 2018 ihr nationales Datenschutzrecht an die Verordnung anzupassen und die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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