Mittwoch, 18. Oktober 2023 2: Pressemitteilungen
Planned chat scanning leads to disproportionate and indiscriminate mass surveillance!
PRESS RELEASE
from the Committee of Independent German Federal and State
Data Protection Supervisory Authorities
17th October 2023
Against the background of the upcoming deliberations within the Council of the European Union on the surveillance of electronic communications for the purpose of prosecuting child abuse on the internet, the Committee of Independent German Federal and State Data Protection Supervisory Authorities (Data Protection Conference) strongly appeals to the EU legislator to ensure that the intended regulation – known as “chat scanning” – respects the limits of the rule of law and in particular maintains necessity and proportionality.
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Geplante Chatkontrolle führt zu einer unverhältnismäßigen, anlasslosen Massenüberwachung!
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 17. Oktober 2023
Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im Rat der Europäischen Union über die Überwachung der elektronischen Kommunikation zur Verfolgung von Kindesmissbrauch im Internet richtet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) den nachdrücklichen Appell an den EU-Gesetzgeber, bei der beabsichtigten Regulierung – bekannt unter dem Begriff „Chatkontrolle“ – die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten und insbesondere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren.
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Geplante Chatkontrolle führt zu einer unverhältnismäßigen, anlasslosen Massenüberwachung!
Entschließung
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 17. Oktober 2023
Die EU-Kommission beabsichtigt, technische Verfahren zur Überwachung der elektronischen Kommunikation zu ermöglichen, deren erklärtes Ziel es ist, Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet vorzubeugen bzw. aufzudecken. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (Datenschutzkonferenz) weist darauf hin, dass die von der EU-Kommission vorgesehene Wahl der Mittel äußerst zweifelhaft ist, denn hierdurch wären massenweise zum Teil sehr sensible Informationen sämtlicher Nutzender, die E-Mails oder andere Nachrichten in Online-Diensten austauschen, unterschiedslos und verdachtsunabhängig von einer Überwachung betroffen.
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Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten
Ab dem 01.07.2017 – so wurde es im Dezember 2015 in dem Telekommunikationsgesetz geregelt – müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten „auf Vorrat“ Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern, die bei der Nutzung anfallen: Verkehrsdaten für 10 Wochen, Standortdaten für 4 Wochen. Jedoch verstößt diese Regelung gegen Europarecht, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt.
"Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten" vollständig lesen Freitag, 16. Oktober 2015 2: Pressemitteilungen
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen - Bedenken sind keineswegs ausgeräumt
Zu dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, mit dem die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wieder eingeführt wird, erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen:
„Auch mit dieser gesetzlichen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung wird massiv in die Grundrechte eingegriffen: Betroffen ist jede Nutzerin und jeder Nutzer von Telekommunikationsdiensten, ganz unabhängig davon, ob es einen Anlass dafür gibt. Nicht einmal die Kommunikation in besonderen Vertrauensbeziehungen sind von der Speicherung ausgenommen, beispielsweise das Telefongespräch mit der Ärztin oder das Fax vom Rechtsanwalt. Zwar sollen die Inhalte nicht gespeichert werden. Doch die gespeicherten Verkehrsdaten – zehn Wochen für Internet- und Telefonnutzungsdaten und vier Wochen für Standortdaten – sind oft ebenso aufschlussreich wie die Inhalte. Denn aus ihnen lässt sich ablesen, mit welchen Personen die Betroffenen wie oft kommunizieren und wann sie sich an welchen Orten aufhalten. Daraus lassen sich das soziale Beziehungsgeflecht einer Person und ihr Bewegungsprofil ableiten. Auch Rückschlüsse auf Inhalte sind häufig anhand der Kenntnis über Gesprächspartner möglich. Hinzu kommt, dass – anscheinend aus technischen Gründen – doch in einem Fall Inhalte gespeichert werden: bei den versandten SMS-Nachrichten.
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Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung
In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlag eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und der hierzu stattfindenden politischen Auseinandersetzung.
"Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung" vollständig lesen Freitag, 10. Juli 2015 5: Stellungnahmen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten " vollständig lesen Mittwoch, 10. Juni 2015 2: Pressemitteilungen
Datenschutzkonferenz fordert statt Durchzocken Diskussion der Vorratsdatenspeicherung
In einer aktuellen Entschließung weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden hin. Sie kann nicht erkennen, dass der Entwurf die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind, voll berücksichtigt.
"Datenschutzkonferenz fordert statt Durchzocken Diskussion der Vorratsdatenspeicherung" vollständig lesen Mittwoch, 10. Juni 2015 6: Konferenzpapiere
Gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 9. Juni 2015
Mit der Vorlage des „Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (BR-Drs. 249/15) beabsichtigt die Bundesregierung, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in Deutschland einzuführen.
Nach Ansicht der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist fraglich, ob dieser Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen genügt.
"Gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" vollständig lesen Dienstag, 19. Mai 2015 2: Pressemitteilungen
ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.
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