Freitag, 10. Juli 2015

2: Pressemitteilungen

Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung

In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlag eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und der hierzu stattfindenden politischen Auseinandersetzung.

Darin wird festgestellt, dass der aktuelle Entwurf der Bundesregierung verfassungswidrig ist. Derzeit erfolgt eine weitgehende Nutzung von auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Angesichts dieser Situation plädiert das ULD dafür, die derzeit stattfindende Gesetzgebung so lange zurückzustellen, bis zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen und ermittlungspraktischen Fragen valide Antworten vorliegen und nach einer gesellschaftlichen Diskussion ein möglichst weitgehender Konsens erreicht wurde.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die derzeitige Diskussion über Vorratsspeicherung wird schwarz-weiß geführt und blendet die Praxis und die technische Entwicklung der Nutzung von Telekommunikation oftmals aus. Statt den vorliegenden Entwurf durchzuwinken und sicher vor dem Verfassungsgericht scheitern zu lassen, brauchen wir eine umfassende Diskussion, wie die Bürgerrechts- und die Sicherheitsbelange optimiert werden können. Dabei müssen auch Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung auf den Tisch. Ein Durchzocken des aktuellen Gesetzentwurfs würde nicht nur dem Datenschutz schaden, sondern auch einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.“

Die Stellungnahme des ULD kann abgerufen werden unter
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/920-.html

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de