Montag, 4. September 2023 2: Pressemitteilungen
Datenschutzkonferenz veröffentlicht Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 4. September 2023
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten. Die EU-Kommission kann in einem Angemessenheitsbeschluss die Gleichwertigkeit des Datenschutzniveaus feststellen. Frühere Angemessenheitsbeschlüsse für die USA hatte der Europäische Gerichtshof insbesondere aufgrund der weitreichenden Befugnisse für US-Sicherheitsbehörden, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, für ungültig erklärt: im Jahr 2015 „Safe Harbor“ und im Jahr 2020 den so genannten „Privacy Shield“.
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Europäischer Datenschutzausschuss nimmt Stellung zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 1. März 2023
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gestern eine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen (EU-U.S. Data Privacy Framework) verabschiedet. Darin begrüßt er wesentliche Verbesserungen wie die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA und den neuen Rechtsbehelfsmechanismus für betroffene Personen aus der EU. Gleichzeitig äußert der EDSA Bedenken und bittet um Klarstellungen zu mehreren Punkten. Diese betreffen insbesondere bestimmte Rechte betroffener Personen, die Weiterübermittlung personenbezogener Daten, den Umfang der Ausnahmen, die vorübergehende Massenerfassung von Daten und die praktische Funktionsweise des Rechtsbehelfsmechanismus.
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Das Schrems II-Urteil aus der Perspektive einer Datenschutzbehörde
Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
am 03.02.2021
bei der virtuellen Veranstaltung "Ein halbes Jahr nach dem Privacy Shield - was müssen Unternehmen aus Schleswig-Holstein jetzt wissen und tun?" des DiWiSH, der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH und der WTSH
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