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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf keine transparenzfreie Zone bleiben! Änderung des NDR-Staatsvertrags erforderlich – Informationsfreiheit auch im NDR verankern
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nehmen eine wichtige Funktion wahr und sollten Bürgerinnen und Bürgern gegenüber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sein, wie dies zum Beispiel beim WDR, Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk der Fall ist. Dies sollte auch für den NDR gelten. Als Mehrländeranstalt wird der NDR von vier Bundesländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) getragen. Im gemeinsamen NDR-Staatsvertrag fehlt jedoch eine Regelung, welches Informationsfreiheitsrecht der Trägerländer auf den NDR anzuwenden ist. Ein Abstellen auf das Sitzlandprinzip, wonach die Landesregelung am Ort des Hauptsitzes anwendbar ist, mag naheliegend sein, begegnet aber verfassungsrechtlichen Bedenken. In der Praxis findet kein Informationsfreiheitsrecht auf den NDR Anwendung.