Montag, 26. September 2016

2: Pressemitteilungen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf keine transparenzfreie Zone bleiben! Änderung des NDR-Staatsvertrags erforderlich – Informationsfreiheit auch im NDR verankern

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nehmen eine wichtige Funktion wahr und sollten Bürgerinnen und Bürgern gegenüber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sein, wie dies zum Beispiel beim WDR, Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk der Fall ist. Dies sollte auch für den NDR gelten. Als Mehrländeranstalt wird der NDR von vier Bundesländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) getragen. Im gemeinsamen NDR-Staatsvertrag fehlt jedoch eine Regelung, welches Informationsfreiheitsrecht der Trägerländer auf den NDR anzuwenden ist. Ein Abstellen auf das Sitzlandprinzip, wonach die Landesregelung am Ort des Hauptsitzes anwendbar ist, mag naheliegend sein, begegnet aber verfassungsrechtlichen Bedenken. In der Praxis findet kein Informationsfreiheitsrecht auf den NDR Anwendung.

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Freitag, 16. Mai 2014

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Internet-TV und Datenschutz – ein Annäherungsversuch

"Zur Kontrolle von Datenerhebung und -nutzung durch global agierende Soziale Netzwerke" Thilo Weichert, Leiter des ULD Institut für Rundfunkrecht Jahrestagung 16. Mai 2014, Köln Datenschutz im Digitalen Zeitalter Global, Europäisch, National

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Donnerstag, 3. Dezember 2009

Beteiligung der Gerichte an der Rundfunkberichterstattung in Form des Reality-TV

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Donnerstag, 3. Dezember 2009

Merkblatt für Organe der Justiz bei Rundfunkberichterstattungen außerhalb öffentlicher mündlicher Verhandlungen im Rahmen des Reality-TV

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Einwilligung in die Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Organ der Justiz an Rundfunkveranstalter für Reality-TV-Produktionen

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Verpflichtungserklärung für Rundfunkveranstalter