Montag, 26. September 2016

2: Pressemitteilungen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf keine transparenzfreie Zone bleiben! Änderung des NDR-Staatsvertrags erforderlich – Informationsfreiheit auch im NDR verankern

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nehmen eine wichtige Funktion wahr und sollten Bürgerinnen und Bürgern gegenüber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sein, wie dies zum Beispiel beim WDR, Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk der Fall ist. Dies sollte auch für den NDR gelten. Als Mehrländeranstalt wird der NDR von vier Bundesländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) getragen. Im gemeinsamen NDR-Staatsvertrag fehlt jedoch eine Regelung, welches Informationsfreiheitsrecht der Trägerländer auf den NDR anzuwenden ist. Ein Abstellen auf das Sitzlandprinzip, wonach die Landesregelung am Ort des Hauptsitzes anwendbar ist, mag naheliegend sein, begegnet aber verfassungsrechtlichen Bedenken. In der Praxis findet kein Informationsfreiheitsrecht auf den NDR Anwendung.

Zwar veröffentlicht der NDR inzwischen einige Zahlen und Informationen auf der eigenen Homepage. Gleichwohl bestreitet er die Anwendbarkeit des Hamburgischen Transparenzrechts und erteilt keine Auskünfte im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Freiwillige Veröffentlichungen, denen kein Auskunftsanspruch der interessierten Öffentlichkeit oder einzelner Bürgerinnen und Bürger entspricht, bleiben deutlich hinter dem durch Informationsfreiheitsgesetze vermittelten Recht auf Erteilung von Informationen zurück. Die freiwillige Transparenz ist immer abhängig davon, wie viel Druck bei einem Mangel an Freiwilligkeit im Zweifel erzeugt werden kann. Zudem können Informationen häufig nur dann Gegenstand von Veröffentlichungen und Auskünften informationspflichtiger Stellen sein, wenn es hierfür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gibt.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein fordern daher nunmehr die Parlamente und Regierungen der Trägerländer nachdrücklich auf, mit einer Änderung des NDR-Staatsvertrags dazu beizutragen, dass zukünftig auch der NDR zu einer informationspflichtigen Stelle wird, so wie alle anderen öffentlichen Stellen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und künftig auch in Niedersachsen, wo der Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes im Koalitionsvertrag steht. Die derzeitige Situation einer transparenzfreien Insellage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Norddeutschland ist unbefriedigend.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, durch seine Programmangebote einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und damit zu einem demokratischen Gemeinwesen beizutragen. Das setzt Offenheit und Transparenz voraus – nicht nur in der eigenen Berichterstattung, sondern gerade auch gegenüber den eigenen Strukturen. Dabei muss der journalistisch-redaktionelle Bereich bei Auskunftsansprüchen selbstverständlich geschützt und die Rundfunkfreiheit gewahrt bleiben.

Transparenz schafft Vertrauen. Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind der Ansicht, dass die Anwendbarkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes den NDR in seinem demokratischen Auftrag und Selbstverständnis nachhaltig stärken wird. Das gilt auch gerade mit Blick auf die Akzeptanz der durch Beiträge aller Bürgerinnen und Bürger finanzierten Anstalt in der Öffentlichkeit. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen, noch in dieser Legislaturperiode ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen, unterstützt auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen die Stellungnahme der Informationsfreiheitsbeauftragten der anderen drei NDR-Trägerländer.

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de