Donnerstag, 23. November 2023 2: Pressemitteilungen
106. Tagung der Datenschutzkonferenz: Künstliche Intelligenz, medizinische Register und Forschungsklauseln in Landeskrankenhausgesetzen
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 23. November 2023
Unter der Leitung der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen, hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) auf ihrer Tagung am 22. und 23. November 2023 intensiv zu aktuellen datenschutzpolitischen Themen ausgetauscht. Neben Diskussionen u. a. zu Künstlicher Intelligenz, den wichtigen Aktivitäten auf europäischer Ebene sowie den nächsten Schritten für eine Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz stand die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus bei der medizinischen Forschung im Fokus der Tagung.
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Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die gesetzliche Regulierung medizinischer Register
Entschließung
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 22./23. November 2023
Das Vorhaben der Bundesregierung, für die ausgesprochen heterogene Vielfalt medizinischer Register einen allgemeinen Rahmen und eine einheitliche Basis zu schaffen, um Daten im öffentlichen Interesse nutzen zu können, ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive nachvollziehbar. Allerdings muss sichergestellt sein, dass auch im konkreten Anwendungsfall die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und das Grundrecht auf Datenschutz stets gewährleistet ist. Sowohl für die Befüllung der Register als auch für die registerinterne Verarbeitung und die Bereitstellung sowie die mögliche Nutzung der Daten durch Dritte sind die spezifischen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, insbesondere aus Art. 9, 25, 32 und ggf. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, maßgeblich.
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Datenschutz in der Forschung durch einheitliche Maßstäbe stärken
Entschließung
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 22./23. November 2023
Medizinische Forschungsprojekte werden in Deutschland häufig nicht nur in einem Bundesland durchgeführt. Vielmehr sind zunehmend verschiedene Forschungseinrichtungen aus unterschiedlichen Ländern daran beteiligt (z. B. länderübergreifende Verbundforschung, multizentrische Studien). Je nach Forschungsstandort sind unterschiedliche datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Dies erschwert nicht nur die Forschung, sondern wirkt sich auch nachteilig auf den Datenschutz für die betroffenen Personen aus. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert den Bundesgesetzgeber und die Landesgesetzgeber daher auf, durch aufeinander abgestimmte gesetzliche Regelungen auf hohem Datenschutzniveau den Datenschutz in der länderübergreifenden Forschung zu stärken. Hierfür hat sie Eckpunkte erarbeitet.
Im Einzelnen:
"Datenschutz in der Forschung durch einheitliche Maßstäbe stärken " vollständig lesen Dienstag, 17. März 2020 Datensammlung wegen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und Datenschutz
Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes haben auf Grundlage eines Erlasses der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) Allgemeinverfügungen zu diesem Zweck erlassen. So hat beispielsweise die Stadt Kiel am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen der Landeshauptstadt Kiel veröffentlicht (Änderung der Allgemeinverfügung vom 14.03.2020).
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