Donnerstag, 29. April 2021 6: Konferenzpapiere
Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erinnert angesichts der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und der damit auch im Bereich des Datenschutzes einhergehenden Grundrechtseingriffe an das grundlegende rechtsstaatliche Erfordernis, diese Eingriffe fortlaufend kritisch zu bewerten und zu evaluieren. Die DSK bittet im Zuge einer solchen Evaluation und Anpassung infektionsschutzrechtlicher Instrumente durch Bund und Länder die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.
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Einsatz von digitalen Diensten zur Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021
„Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie – Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden“
bereits darauf hingewiesen, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten (im Folgenden Kontaktnachverfolgungssysteme) datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
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Stellungnahme zu Kontaktnachverfolgungssystemen – insbesondere zu „Luca“ der culture4life GmbH
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Stellungnahme wurde durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter der Enthaltung von Baden-Württemberg beschlossen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstützt die Entwicklung und den datenschutzkonformen Einsatz von Kontaktnachverfolgungssystemen. Digitale Anwendungen für diesen Zweck erleichtern die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten von Veranstaltern und können die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter beschleunigen. Zudem können sie im Vergleich zur Führung von schriftlichen Listen den Vorteil bieten, dass den Veranstaltern keine Namen oder andere identifizierende Angaben über ihre Gäste bekannt werden und diese Angaben auch gegenüber Dritten durch Verschlüsselung geschützt werden. Die DSK hat daher zeitgleich eine Orientierungshilfe zu digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen Anforderungen aufgezeigt werden, die an derartige Systeme und ihren Betrieb anzulegen sind.
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Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie: Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen digitale Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern an. Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt-und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Um eine bundesweit einheitliche datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden.
"Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie: Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden" vollständig lesen Mittwoch, 11. November 2020 Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen
Stand 11.11.2020
Bezogen auf die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme, Stand 23.10.2020
Anwendungshinweis
Die vorliegende Checkliste stellt die wesentlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK in verkürzter Form dar. Sie soll den Verantwortlichen bei der Überprüfung, ob ein Videokonferenzsystem datenschutzkonform ist sowie bei der Erfüllung seiner Transparenz- und Dokumentationspflichten unterstützen. Aus der Erfüllung sämtlicher bzw. Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen kann nicht unmittelbar auf die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit geschlossen werden.
"Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen" vollständig lesen Freitag, 23. Oktober 2020 Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Stand 23.10.2020
Zu dieser Ortientierungshilfe gibt es eine Checkliste, die hier in verschiedenen Dateiformaten bereitgestellt wird:
"Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme" vollständig lesen Donnerstag, 24. September 2020 Kurzpapier Nr. 14: Beschäftigtendatenschutz
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
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Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!
Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder
Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralenSpeicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.
"Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!" vollständig lesen Donnerstag, 23. April 2020 2: Pressemitteilungen
Contact Tracing *mit* Datenschutz by Design - jetzt die Chance nutzen
English Translation
„Datenschutz by Design“ – dafür setzt sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seit Jahrzehnten ein. Bisher waren Konzepte für innovative Datenschutztechnik hauptsächlich in akademischen Papieren zu finden. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung „Datenschutz durch Technikgestaltung“ fordert, finden die Ideen bisher nur selten den Weg in die Praxis. Für die Contact-Tracing-App ist „Datenschutz by Design“ möglich – und auch nötig.
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Datenschutz-Grundsätze bei der Bewältigung der Corona-Pandemie
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Die Corona-Pandemie stellt eine der größten Bewährungsproben für die europäischen Gesellschaften seit Jahrzehnten dar. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gegenwärtig extreme Herausforderungen zu bewältigen, um die Gesundheit ihrer Bevölkerung zu gewährleisten. Angesichts der bereits getroffenen Maßnahmen wird gleichzeitig der Wert der Freiheitsrechte erlebbar, zu denen auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gehört.
Entschließung im PDF-Format
"Datenschutz-Grundsätze bei der Bewältigung der Corona-Pandemie" vollständig lesen