Dienstag, 24. März 2015 2: Pressemitteilungen
Vorstellung des 35. Tätigkeitsberichts: „Anspruch und Wirklichkeit beim Datenschutz klaffen zunehmend auseinander“
„Die Notwendigkeit zum Schutz digitaler Grundrechte und die realen Möglichkeiten des Schutzes klaffen zunehmend auseinander.“ So lässt sich knapp der 35. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zusammenfassen. Diese Aussage beruht darauf, dass die Möglichkeiten zur Verletzung der digitalen Grundrechte sowie die tatsächlich bekannt gewordenen Verstöße massiv zugenommen haben. Zugleich stagnieren die Möglichkeiten zur Abwehr der Angriffe sowie die tatsächlich umgesetzten Gegenmaßnahmen.
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ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“
Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer gehalten, ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung haften verschuldensunabhängig auch Auftraggeber, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betrauen. Zur Begrenzung des Haftungsrisikos ist der Auftraggeber gehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür ist es weder nötig noch datenschutzrechtlich zulässig, sensible Beschäftigtendaten pauschal an Auftraggeber weiterzugeben. Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme mit dem Titel „Auftraggeberhaftung für den ´Mindestlohn` aus Datenschutzsicht“ hin.
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Neuer Kriterienkatalog 2.0 für Datenschutz-Gütesiegel: Moderner Datenschutz für wegweisende IT-Produkte
Das ULD hat einen neuen Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die zahlreichen Änderungen und Erweiterungen waren aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung erforderlich. Der Kriterienkatalog 2.0 orientiert sich zudem an den sechs Gewährleistungszielen des Datenschutzes: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit. IT-Produkte mit vorbildlichem Datenschutz müssen diese Ziele in einen vernünftigen Ausgleich bringen. Betroffene können so sicher sein, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Einsetzende Stellen reduzieren die Gefahr von ggf. existenzbedrohenden Zwischenfällen.
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ULD benennt Korrekturbedarf beim IT-Sicherheitsgesetz
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Ende August 2014 den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes veröffentlicht und zur fachlichen Diskussion gestellt (siehe dazu schon die ULD-PE vom 20.08.2014). Inzwischen hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hierzu eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme erarbeitet und dem BMI zur Kenntnis gegeben. Darin wird das Anliegen des Entwurfes nachdrücklich begrüßt.
Im Detail sieht das ULD jedoch noch starken Korrekturbedarf.
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