Montag, 10. Februar 2014 Hat ein Patient bei einem Arztwechsel einen Anspruch auf Heraus- oder Weitergabe der Patientendokumentation?
Ein Arzt ist verpflichtet, die medizinische Behandlung seiner Patienten zu dokumentieren. Dies geschieht zumeist in der Form einer Patientenakte oder Patientenkarteikarte. Möglich ist auch die Führung einer elektronischen Patientenakte.
"Hat ein Patient bei einem Arztwechsel einen Anspruch auf Heraus- oder Weitergabe der Patientendokumentation?" vollständig lesen Mittwoch, 7. Mai 2008 Externe Datenschutzbeauftragte in Arztpraxis und Krankenhaus
Dürfen öffentliche oder private Stellen, in denen Daten verarbeitet werden, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen, einen externen betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen? Mit dieser Frage wird das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz immer wieder konfrontiert. Insbesondere ambulante Arztpraxen, aber auch große öffentliche oder private Krankenhäuser würden gerne externe Datenschutzkompetenz für ihre Organisation nutzbar machen und sind unsicher, ob dem rechtliche Gründe entgegenstehen.
"Externe Datenschutzbeauftragte in Arztpraxis und Krankenhaus" vollständig lesen Donnerstag, 8. Dezember 2005 Anschluss von Arztpraxisrechnern ans Internet
Hinweise zum Anschluss von Arztpraxisrechnern an das Internet
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat sich aus Anlass eines Gütesiegelverfahrens sowie im Rahmen von Anfragen durch Ärzte mit der Frage des Internetanschlusses für Arztpraxisrechner auseinander gesetzt und folgende Hinweise hierzu erarbeitet:
"Anschluss von Arztpraxisrechnern ans Internet" vollständig lesen Mittwoch, 10. September 2003 Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen
Bei Ärztekammern und Datenschutzbehörden gehen immer wieder Beschwerden von Patienten ein, dass sie von Ärzten vor der Behandlung zum Ausfüllen umfangreicher Fragebögen mit oft sensiblen, ja intimen Fragen aufgefordert werden. In Einzelfällen verweigern gar Ärzte die Behandlung, wenn diese Anamnesebögen nicht ausgefüllt werden. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit solche Fragebögen aus Datenschutzsicht zulässig sind und was in der täglichen Praxis beachtet werden sollte.
"Hinweise zur Verwendung standardisierter Anamnesefragebögen" vollständig lesen Montag, 16. Dezember 2002 Datenschutzbeauftragte in der Arztpraxis
Die Organisation des Datenschutzes in ambulanten Arztpraxen ist keine einfache Aufgabe: Wie gestalte ich die EDV der Praxis, wie die Informationsabläufe, wie die Dokumentation der Patientendaten, wie die Abschottung gegen unberechtigte Kenntnisnahmen? Für die Beantwortung dieser sowie ähnlicher Fragen hat der Arzt selbst oft weder die nötige Zeit noch das nötige Know-How. Dies ist Grund genug, einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Damit genügt man zugleich auch einer Pflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
"Datenschutzbeauftragte in der Arztpraxis" vollständig lesen Montag, 10. Dezember 2001 Das Patientengeheimnis - Rechtslage und Konsequenzen
Zum Beginn der in Zusammenarbeit mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein durchgeführten Aktion "Datenschutz in meiner Arztpraxis" werden hier den (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz im medizinischen Bereich und praktische Hinweise zur Umsetzung des Datenschutzes für ihre eigene Praxis gegeben.
" Das Patientengeheimnis - Rechtslage und Konsequenzen" vollständig lesen Montag, 15. Januar 2001 Aufbewahrung ärztlicher Dokumentationen bei Insolvenz der Arztpraxis
Wenn im Rahmen der Auflösung einer Arztpraxis ein Insolvenzverwalter tätig wird, stellen sich zwei Probleme. Zum einen ist fraglich, in welchem Umfang der Verwalter Einblick in die ärztlichen Unterlagen nehmen darf. Zum anderen muss geklärt werden, wer für die Aufbewahrung der Dokumentation verantwortlich ist.
"Aufbewahrung ärztlicher Dokumentationen bei Insolvenz der Arztpraxis" vollständig lesen Montag, 15. Januar 2001 Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungen von der Schweigepflicht sind zweckmäßigerweise schriftlich einzuholen. Die Schweigepflichtentbindung muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen, der auf die Folgen einer Verweigerung einer Einwilligung hinzuweisen ist. Sollte bereits eine ältere Einwilligungserklärung vorliegen, überzeugen Sie sich, dass diese nicht inzwischen vom Patienten widerrufen wurde. Im Folgenden listen wir die Punkte auf, die in jeder Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthalten sein müssen.
"Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht" vollständig lesen