Artikel mit Tag Internet
5: Stellungnahmen
Datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics
Das ULD erkennt das berechtigte wirtschaftliche Interesse an einer Analyse des Nutzungsverhaltens auf Webseiten an: Die Erstellung von Nutzungsprofilen muss jedoch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und der Wahrung der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. Auf der Grundlage der zwischen den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich unter der Leitung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und der Google Germany GmbH geführten Gespräche bewertet das ULD den Einsatz des durch die Google Inc. angebotenen kostenlosen Version des Google Analytics Services derzeit wie in diesem Dokument dargelegt.
2: Pressemitteilungen
ULD: "Internet-Tracking und -Statistik? Ja, aber bitte datenschutzkonform!"
2: Pressemitteilungen
Datenschützer prüfen Google Analytics
Einsatz von Google Analytics bei Online-Medien in Schleswig-Holstein
Einsatz von Google Analytics bei Online-Medien in Schleswig-Holstein
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz bei Suchmaschinen
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenkonzentration bei Suchmaschinen – die Macht von Google & Co.
Anonymität und Recht: Zur Zulässigkeit des Anonymisierungsdienstes AN.ON
Im Projekt „AN.ON – Anonymität Online“ wird gezeigt, dass Anonymität im Sinne des §13 Abs. 6 Telemediengesetz (TMG) – ehemals § 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) – technisch möglich und zumutbar ist. Die Relevanz von Anonymisierungsdiensten spiegelt sich in der Resonanz vieler individueller Nutzer und von Organisationen wider, die einen Teil ihrer Internet-Kommunikation über den im AN.ON-Projekt entwickelten Dienst führen.
5: Stellungnahmen
Sichere Informationsgesellschaft, Bekämpfung der Computerkriminalität und Datenschutz
zugleich Kritik des Entwurfs einer "Convention on Cyber-Crime" des Europarats (PC-CY (2000) Draft No. 25 Rev.)
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