Mittwoch, 9. Juli 2008

2: Pressemitteilungen

ULD: "Internet-Tracking und -Statistik? Ja, aber bitte datenschutzkonform!"

Nach der gestrigen Veröffentlichung des ULD zur Überprüfung des Einsatzes von Google Analytics meldeten sich viele Webseitenersteller und –betreiber beim ULD mit der Anfrage, ob sie Google Analytics deaktivieren müssten, wie sie das Tool datenschutzkonform einsetzen können und welche Alternativen es gibt. Hierauf gibt Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD, eine erste Antwort:

„Das Ziel des ULD ist es nicht, bestimmte, u.U. sinnvolle Auswertungen von Internet-Nutzungsdaten zu vereiteln; wir richten uns auch nicht gegen irgendwelche Unternehmen. Unser einziges Ziel ist es, soweit dies in unserem Einflussbereich ist, datenschutzkonforme Verhältnisse im Internet zu schaffen. Wir werden auch nicht als Nächstes Webseiten-Betreiber in Schleswig-Holstein, die unzulässig Google Analytics oder vergleichbare Werkzeuge einsetzen, mit Bußgeldern überziehen, obwohl wir davon ausgehen, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Wohl aber müssen wir gegen einen massenhaft stattfindenden Datenschutzverstoß vorgehen, wobei wir zunächst auf Information und Aufklärung setzen. Wir haben Google bis zum 1. August 2008 eine Frist zur Beantwortung zentraler Fragen gesetzt, die uns eine rechtliche Bewertung ermöglicht. Derzeit ist für uns nicht erkennbar, wie – wegen der Übermittlung in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt werden kann.

Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Über eine pseudonyme Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann. Dies schließt das Angebot eines Opt-Out-Klicks mit ein. Unterrichtung und Opt-Out-Angebot müssen zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch keine Datenauswertung erfolgt. Schließlich muss beim Einsatz des Tools gewährleistet sein, dass keine übergeordnete Zusammenführung der pseudonymen Daten und deren Reidentifizierung erfolgt. Entsprechende überprüfbare Zusicherungen von Google liegen uns bisher nicht vor. Hinzu kommt bei Google, dass eine nicht mehr weiter nachvollziehbare Datenübermittlung in einen datenschutzrechtlich nicht mehr hinreichend gesicherten Bereich hinein erfolgt. Auch insofern erwarten wir von Google klare und überprüfbare Angaben.

Wir haben bisher nur eine Prüfung von Google Analytics vorgenommen und auch nur, soweit uns dies aktuell technisch möglich war. Es gibt eine Vielzahl von ähnlichen Werkzeugen im Netz, über die wir ebenfalls Erkenntnisse sammeln, über deren Rechtmäßigkeit wir aber derzeit keine Aussagen treffen können. Unser Fokus auf Google Analytics basiert auf der großen Verbreitung dieses Werkzeugs. Wir empfehlen Anbietern, sich um ein Datenschutz-Gütesiegel zu bemühen, was eine erfolgreiche rechtliche wie technische Datenschutzprüfung voraussetzt.“

Weiterführende Informationen unter
https://www.datenschutzzentrum.de/plugin/tag/tracking