Mittwoch, 22. Juni 2016 2: Pressemitteilungen
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber gar nicht so einfach: E-Mails an den Richtigen versenden!
Wichtige Schreiben per E-Mail zu versenden, ist praktisch: Es geht schnell, und die Empfänger können die Daten im digitalen Format gleich weiterverarbeiten. Aber ist es auch sicher?
Werden E-Mails über das Internet versandt, sind sie nicht gegen ein Mitlesen geschützt. Um die Vertraulichkeit der Nachrichten zu gewährleisten, muss man sie verschlüsseln. Zumindest für Berufsgruppen, die besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, sollte dies selbstverständlich sein. Achtung: Der Betreff der E-Mail und die Informationen über Sender und Empfänger sind trotzdem sichtbar.
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FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen
Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.
"FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen" vollständig lesen Dienstag, 9. Februar 2016 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Sendung des Offenen Kanals Kiel zum Safer Internet Day 2016 unter Beteiligung der ULD-Leiterin Marit Hansen
Themen waren:
- Datenschutz im Internet
- Bewusstsein für Risiken
- Cyber-Mobbing
- Schutzmöglichkeiten für alle Nutzerinnen und Nutzer
Die vollständige Sendung finden Sie auf der Themenseite des Offenen Kanals.
"Sendung des Offenen Kanals Kiel zum Safer Internet Day 2016 unter Beteiligung der ULD-Leiterin Marit Hansen" vollständig lesen Freitag, 13. Februar 2015 5: Stellungnahmen
ULD-Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz-Entwurf
Zusammenfassung:
IT-Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die Sicherung der Grundrechte auf informationeller Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Angesichts der modernen Risiken für informationstechnische Strukturen sind vorgesehene Maßnahmen wie der Ausbau des Bundesamtes für die Informationssicherheit (BSI) zu einer nationalen Zentrale für IT-Sicherheit, die Festlegung von Sicherheitsstandards, die Pflicht zur Sicherheitsvorsorge in Unternehmen, Melde- und Benachrichtigungspflichten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen wichtige Bausteine einer nationalen Strategie für mehr IT-Sicherheit. IT-Sicherheitsmaßnahmen setzen in vielen Fällen die Verarbeitung personenbeziehbarer Daten voraus. Die damit verbundenen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in das Telekommunikationsgeheimnis bedürfen einer normenklaren, spezifischen, auf das Erforderliche und Verhältnismäßige sich beschränkenden gesetzlichen Grundlage, die für die Betroffenen normenklar erkennen lässt, wie welche Maßnahmen durchgeführt werden. Diesen Anforderungen genügt der vorliegende Entwurf noch nicht. Verarbeitungsregeln für die verpflichteten Unternehmen fehlen vollständig. Zweckbindungsregeln sind nur für das BSI vorgesehen. Vorgaben zur Wahrung der Datensparsamkeit, etwa durch Anonymisierung, Pseudonymisierung, frühzeitige Löschung und Abschottung, bei Maßnahmen der IT-Sicherheit sind bisher nicht geplant. Vorkehrungen für die IT-Sicherheit sollten in gleicher Weise für Telekommunikations- wie für Telemedienbetreiber gültig sein. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen als auch für IT-Sicherheit zuständige Behörden bei der Festlegung von Sicherheitsstandards, bei den Meldewegen und bei der Beratung der Beteiligten rechtlich eingebunden werden. IT-Sicherheit darf nicht alleine Behörden im Direktionsbereich des Bundesministeriums des Innern überlassen bleiben, die bei einer Abwägung zwischen IT-Sicherheit und klassischer Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sich im Zweifelsfall möglicherweise einseitig zugunsten Letzterer entscheiden. Die Bestrebungen nach mehr IT-Sicherheit können sich nicht auf die Verabschiedung eines IT-Sicherheitsgesetzes beschränken. Der tatsächliche Aufbau vertrauenswürdiger und sicherer IT-Infrastrukturen und die Förderung solcher Techniken ist Aufgabe des Staates. Dabei kommt der Weiterentwicklung und Implementierung von Verschlüsselungsverfahren eine zentrale Funktion zu.
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Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet
Die Ausarbeitung des ULD-Leiters befasst sich mit der Frage, inwieweit die Regelung zum Financial Blocking im Glücksspielstaatsvertrag zur Verhinderung illegalen Glücksspiels mit Datenschutzrecht vereinbar ist und welche Datenverarbeitungen hierzu erlaubt sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine effektive Durchsetzung des Financial Blocking unter Beachtung des Datenschutzrechtes nicht möglich ist.
"Datenschutzrechtliche Bewertung der Regelungen zum „Financial Blocking“ zur Verhinderung illegalen Glücksspiels im Internet" vollständig lesen Freitag, 14. November 2014 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Eingangsstatement "Im Netz mit doppeltem Boden" Kunsthalle zu Kiel
Diskussionsrunde „Im Netz mit doppeltem Boden“ in der Kunsthalle zu Kiel am Freitag, 14.11.2014, 18:00
Eingangsstatement von Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein - ULD zum Verhältnis des Datenschutzes zur Kunst
"Eingangsstatement "Im Netz mit doppeltem Boden" Kunsthalle zu Kiel" vollständig lesen Montag, 15. September 2014 Soziale Netzwerke: Wo hört der Spaß auf?
Fragen und Antworten zu Facebook und Co.
Montag, 15. September 2014 Internet: Alltag online
Surfen, Chatten, E-Mails und Soziale Netze: Was muss ich wissen?