Mittwoch, 21. November 2012 2: Pressemitteilungen
Verfahrensvorschlag zu Segeberger "Gutachtenschwärzung"
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
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Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung: Verfahrensvorschlag zu Segeberger „Gutachtenschwärzung“
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das ULD einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
"Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung: Verfahrensvorschlag zu Segeberger „Gutachtenschwärzung“" vollständig lesen Montag, 2. April 2012 2: Pressemitteilungen
„Hat der Gesetzgeber sein Interesse am ULD und am Datenschutz verloren?“
Mit Sorge beobachtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wie der Landesgesetzgeber am Ende der Legislaturperiode zunehmend bei der Normsetzung Geschwindigkeit der Qualität vorzieht und dabei wichtige Aspekte des Datenschutzes übergeht. Wurde bisher das ULD bei datenschutzrelevanten Vorhaben zumindest angehört, auch wenn die Stellungnahmen manchmal in der Sache unberücksichtigt blieben, so wird inzwischen selbst auf eine förmliche Beteiligung verzichtet. Aktuell hat der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag die Annahme des Entwurfs eines „Staatsvertrags über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle“ zur Realisierung der elektronischen Fußfessel empfohlen, ohne dass dem ULD die Möglichkeit eingeräumt wurde, hierzu Stellung zu beziehen.
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