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Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung: Verfahrensvorschlag zu Segeberger „Gutachtenschwärzung“
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das ULD einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
Nachdem öffentlich behauptet wurde, dass bei der Schwärzung des Gutachtens über das zur Wahrung des Sozialgeheimnisses notwendige Maß hinausgegangen wurde, wird der Hauptausschuss des Kreises, bei Wunsch unter Beratung des Jugendhilfeausschusses, gebeten, unter Hinzuziehung des ungeschwärzten Gutachtens die geschwärzten Passagen zu kennzeichnen, die nach seiner rechtlichen Bewertung veröffentlicht werden können. Über die Schwärzung bzw. über die Preisgabe dieser Passagen erfolgt dann der Versuch einer Einigung mit der Kreisverwaltung. Sollte im Rahmen dieses Austauschs keine Klärung herbeigeführt werden können, so erfolgt unter Hinzuziehung des ULD eine Klärung. Das demgemäß geschwärzte Gutachten wird sämtlichen Mitgliedern des Kreistages, dem Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein sowie dem Sozial- und dem Innenministerium zur Verfügung gestellt.
Der Vorschlag des ULD wurde unter ausführlicher Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Die meisten Beteiligten haben inzwischen signalisiert, sich auf das vorgeschlagene Verfahren einlassen zu wollen.