Mittwoch, 1. Februar 2017 2: Pressemitteilungen
Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz verspielt Chance auf besseren Datenschutz!
Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht werden soll. Anlass der Gesetzesnovelle ist das neue EU-Datenschutzrecht, bestehend aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Datenschutz-Richtlinie im Bereich Justiz und Inneres. Die Mitgliedstaaten haben bis Mai 2018 ihr nationales Datenschutzrecht an die Verordnung anzupassen und die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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Datenschutz-Know-how wird immer wichtiger – Jahresprogramm 2017 der DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Stichtag 25. Mai 2018 – dann wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen. Die Diskussionen über die rechtlichen Änderungen auf Bundesebene sind in vollem Gange. Die europäische Datenschutzreform wird ebenfalls Auswirkungen auf Landesebene haben.
Marit Hansen, die Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, rät: „Jetzt – im Jahr 2017 – ist die beste Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, die die europäische Datenschutzreform mit sich bringt. Dies betrifft alle, die im Unternehmen oder in der Verwaltung als betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte zuständig sind oder die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Wer frühzeitig damit beginnt, seine Prozesse und Systeme der Datenverarbeitung zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen, ist im Mai 2018 gut aufgestellt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung zeigt es: Wer auf Datenschutzkenntnisse in Recht und Technik setzt, ist für die Neuerungen gut aufgestellt.
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Das Datenschutzjahr 2016: ein Rückblick
Wer die Zukunft gestalten will, muss auch in die Vergangenheit blicken:
Was hat das Jahr 2016 für den Datenschutz gebracht? Was erwartet uns im neuen Jahr?
"Das Datenschutzjahr 2016: ein Rückblick" vollständig lesen Dienstag, 6. Dezember 2016 Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum – Tipps gegen Datenschutzrisiken bei Weihnachtsgeschenken
Inzwischen weiß nicht nur der Weihnachtsmann, ob die Beschenkten brav sind. Denn viele Produkte, die am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen, sind mit Überwachungsfunktionalität ausgestattet. Bei den Geschenken stehen nützliche Haushaltshelfer, Entertainment-Geräte, Gesundheitsprodukte oder Technikspielereien für Alt und Jung hoch im Kurs. Ein Grund für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, die Kategorien typischer Präsente aus Datenschutzsicht unter die Lupe zu nehmen und Hinweise zu geben.
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Datenschutzaufsichtsbehörden prüften Wearables: Datenschutz-Mängel bei Fitness-Armbändern und Smart Watches
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein beteiligte sich an einer deutschlandweiten Prüfaktion und prüfte gemeinsam mit sechs weiteren Aufsichtsbehörden Wearables. Auf dem Prüfstand waren sowohl Fitness-Armbänder als auch Smart Watches mit Gesundheitsfunktionen. Außerdem wurden die Apps der Hersteller einer technischen Analyse unterzogen. Das Ergebnis war eindeutig: Kein Gerät erfüllt vollständig die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
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Siemens Healthcare GmbH erhält für das Produkt "teamplay" Datenschutz-Gütesiegel
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat an die Siemens Healthcare GmbH das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein verliehen.
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Datenschutz auf dem Landesgeburtstag am 1. und 2. Oktober 2016 in Eutin
„Der echte Norden feiert: 70 Jahre Schleswig-Holstein“ – bei der Geburtstagsfeier des Landes am 1. und 2. Oktober 2016 in Eutin ist auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vertreten.
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Medienkompetenz und Datenschutzkompetenz sind Zwillinge – das ULD auf dem Medienkompetenztag Schleswig-Holstein
Am 29. September 2016 findet in Kiel der Medienkompetenztag Schleswig-Holstein statt. Organisiert wird die Fachveranstaltung vom Netzwerk Medienkompetenz, an dem sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seit vielen Jahren beteiligt. Jedes Jahr nehmen mehrere Hundert Personen aus dem Schulbereich und der Kinder- und Jugendarbeit teil.
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf keine transparenzfreie Zone bleiben! Änderung des NDR-Staatsvertrags erforderlich – Informationsfreiheit auch im NDR verankern
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nehmen eine wichtige Funktion wahr und sollten Bürgerinnen und Bürgern gegenüber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sein, wie dies zum Beispiel beim WDR, Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk der Fall ist. Dies sollte auch für den NDR gelten. Als Mehrländeranstalt wird der NDR von vier Bundesländern (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) getragen. Im gemeinsamen NDR-Staatsvertrag fehlt jedoch eine Regelung, welches Informationsfreiheitsrecht der Trägerländer auf den NDR anzuwenden ist. Ein Abstellen auf das Sitzlandprinzip, wonach die Landesregelung am Ort des Hauptsitzes anwendbar ist, mag naheliegend sein, begegnet aber verfassungsrechtlichen Bedenken. In der Praxis findet kein Informationsfreiheitsrecht auf den NDR Anwendung.
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Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel
Die Datenschutzreform der Europäischen Union (EU) bringt neue Anforderungen und Werkzeuge mit sich. Im Mai 2016 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten, die ab Mai 2018 Geltung erhält. Wo keine eigenen Regelungen auf Bundes- oder Landesebene diese Grundverordnung konkretisieren, wird sie unmittelbar in der gesamten EU anwendbar sein. Um im Gesetzgebungsprozess die schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, blieben einige Regelungen unscharf. Daraus resultieren nun „Hausaufgaben“ für die Bundes- und Landesgesetzgeber, für die Datenschutzaufsichtsbehörden und vermutlich auch für die Gerichte. Viele Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung sind verunsichert, was da auf sie zukommt.
In dieser Situation greift die Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die zurzeit in Kiel stattfindet, das Motiv eines wirksamen Datenschutzes auf: „Datenschutz neu denken! – Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ lautet das Thema, bei dem die namhaften Vortragenden sowie die fast 500 Fachkundigen im Publikum nicht bei der Grundverordnung stehenbleiben, sondern weitere Aspekte rund um die Frage diskutieren, wie sich Datenschutz künftig verbessern lässt.
"Datenschutz-Vorgaben aus Europa umsetzen: Gemeinsam zu einem besseren Datenschutz! – Sommerakademie „Werkzeuge für einen besseren Datenschutz“ des ULD am 19. September 2016 in Kiel" vollständig lesen