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„Hat der Gesetzgeber sein Interesse am ULD und am Datenschutz verloren?“
Mit Sorge beobachtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wie der Landesgesetzgeber am Ende der Legislaturperiode zunehmend bei der Normsetzung Geschwindigkeit der Qualität vorzieht und dabei wichtige Aspekte des Datenschutzes übergeht. Wurde bisher das ULD bei datenschutzrelevanten Vorhaben zumindest angehört, auch wenn die Stellungnahmen manchmal in der Sache unberücksichtigt blieben, so wird inzwischen selbst auf eine förmliche Beteiligung verzichtet. Aktuell hat der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag die Annahme des Entwurfs eines „Staatsvertrags über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle“ zur Realisierung der elektronischen Fußfessel empfohlen, ohne dass dem ULD die Möglichkeit eingeräumt wurde, hierzu Stellung zu beziehen.
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Weniger Rechte, mehr Pflichten – Facebook ändert Nutzungsbedingungen
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ULD zur Stiftung Datenschutz: „So wird daraus nichts“
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (BT-Drs. 17/8513) vom 13.02.2012 legt die Bundesregierung teilweise ihre Planungen offen zur „Stiftung Datenschutz“, „die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln soll“: „Um das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, sollen die Personal- und Sachkosten gering gehalten werden.“ Laufende, über den im Haushalt 2011 vorgesehene Zuwendungen in Höhe von 10 Mio. Euro sind nicht vorgesehen. Trotzdem ist als Gremium neben Vorstand und Verwaltungsrat ein 33köpfiger Beirat geplant, bei dem 15 der Mitglieder von der Wirtschaft gestellt werden sollen, um „Fachkompetenz und eine angemessene Interessenwahrnehmung durch unterschiedliche Beteiligte zu gewährleisten“. Die den Beiräten entstehenden Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Satzungsentwurf der Stiftung sehe vor, „dass die Prüfung von Produkten und Dienstleistungen möglichst in Zusammenarbeit mit Stellen erfolgen soll, die sich die unabhängige Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit zum Ziel gesetzt haben“
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ULD zum Facebook-Audit des irischen Datenschutzbeauftragten: „Erkenntnisse stützen weiteres Vorgehen des ULD“
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ULD wendet sich im Facebook-Streit an den Landtag
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Landtag sollte Bußgeldzuständigkeit für Datenschutz klarstellen
Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) am 14.12.2011 im Landtag appelliert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde. Bußgeldverfahren können z. B. bei Datenschutzverstößen im Internet oder im Kontext von sozialrechtlichen Verfahren dringend geboten sein. Die Zuständigkeit hierfür ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Der ULD-Vorschlag wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt.
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Facebook-Konflikt: Datenschutzbehörden unterstützen bundesweit einheitlich ULD-Position
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Bisher nur mäßiger Erfolg der ULD-Facebook-Abmahnungen
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Datenschutz Facebook „Es geht jetzt um Rechtsklarheit, nicht um Rechthaberei“
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