Donnerstag, 5. Dezember 2019 2: Pressemitteilungen
Facebook-Fanpage-Verfahren: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts spricht deutliche Sprache
Darf eine Datenschutzbehörde anordnen, dass eine Facebook-Fanpage deaktiviert wird? Eine solche Anordnung hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erlassen. Dies ist der Kern des Rechtsstreits zu Facebook-Fanpages, der seit 2011 läuft und bereits das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, den Europäischen Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat.
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Videoüberwachung im Fitness-Studio – nicht in Umkleiden!
Immer wieder beschweren sich Sporttreibende und Fitness-Fans bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen, über Videokameras in Fitness-Studios. Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.
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Achtung, Webseiten-Betreiber: Bitte Einbindung von Analyse-Diensten überprüfen
Vielen Nutzerinnen und Nutzern im Internet ist nicht bewusst, dass mit dem Aufruf einer Webseite häufig nicht nur eine Verbindung zu dem Anbieter aufgebaut wird, sondern auch eingebundene Dienstleister die Klicks sehen und auswerten können. Besonders bekannt sind Analyse-Dienste, die das Nutzungsverhalten analysieren oder die Nutzenden beim Surfen über verschiedene Webangebote beobachten („Tracking“). Nicht jeder Webanbieter hat bei der Einbindung solcher Dienste das Datenschutzrecht im Blick.
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Rückenwind für den Datenschutz – Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Sachen Facebook-Fanpages
Schon seit 2011 läuft der Rechtsstreit zu Facebook-Fanpages: Damals hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein per Anordnung aufgegeben, ihre Facebook-Fanpage aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Mittlerweile haben sich das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Europäische Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juni 2018 die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern festgestellt hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.09.2019 nach der mündlichen Verhandlung, dass eine Datenschutzbehörde den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen kann.
In Kurzform bedeutet das Urteil:
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages.
- Das ULD durfte damals gegen Fanpage-Betreiber eine Anordnung erlassen, zumal ein Vorgehen gegen Facebook zuständigkeitshalber nicht geboten war.
- Zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände kann eine Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage ein verhältnismäßiges Mittel sein.
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Facebook-Dating – aus Datenschutzsicht ein klarer Abtörner
Das soziale Netzwerk Facebook hat einen neuen Dienst angekündigt: Facebook-Dating. Die Einführung in Europa ist für das Jahr 2020 geplant, in den USA ist der Dienst schon jetzt nutzbar. Datenschützer wie Marit Hansen sehen dieses neue Angebot kritisch.
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Sommerakademie „Verbraucher im Fokus“ – es gibt viel zu tun!
Am Montag, 9. September 2019, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema „Verbraucher im Fokus“ statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen in Verbraucherschutz und Datenschutz diskutieren.
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Datenschutz: Vorsorge ist besser als Nachsorge – auch ohne Abmahnwelle
Rückblende: Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 eingeführt wurde, reagierten viele Unternehmer mit Angst und Panik vor Datenschutz-Bußgeldern und Abmahnwellen. Dieses Schreckensszenario ist nicht eingetreten: Bußgelder für Datenschutzverstöße werden in Deutschland und in Europa mit Augenmaß verhängt, die prophezeite Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Dennoch: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wer sich gut in Sachen Datenschutz aufstellt, hat nichts zu befürchten.
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Sommer, Sonne, Strand und Meer – Achtung: Videoüberwachung!
Videoüberwachung ist ein Dauerbrenner beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Besonders im Sommer häufen sich die Beschwerden. Meist geht es um Kameras, die zu viel Einblick nehmen und manchmal selbst intimste Details aufzeichnen, z. B. in Toiletten- oder anderen Sanitärräumen. In solchen Extremfällen müssen aufgespürte Kameras unverzüglich abgeschaltet werden. In anderen Bereichen kann der Betreiber mit einer geeigneten Konfiguration der Kameras dafür sorgen, dass tiefe Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre vermieden werden.
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Kamera-Autos von Apple fahren bald auch in Schleswig-Holstein – Widerspruch schon jetzt möglich
Ab heute lässt Apple in Deutschland Autos mit auf dem Dach montierter Kamera fahren, mit denen Straßenansichten und Gebäudefronten aufgenommen werden. Schleswig-Holstein ist wohl noch nicht von Tag 1 mit dabei, sondern erst in einigen Monaten. Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) melden sich aber jetzt schon viele besorgte Bürgerinnen und Bürger.
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Datenschutzfälle in die Ausbildung bringen – Fall zu Videoüberwachung im Fitness-Studio im MootCourt 2019
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht unterstützt die Ausbildung des Jura-Nachwuchses mit simulierten Gerichtsverfahren, so genannten MootCourts. Dabei werden interessante Fälle herausgegriffen, die von angehenden Juristinnen und Juristen verhandelt werden. Sie vertreten die Positionen von Kläger- und Beklagtenseite wie Anwälte vor dem Verwaltungsgericht. Dieses Jahr geht es um einen Fall aus der Datenschutzpraxis: Videoüberwachung im Fitness-Studio.
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