Artikel mit Tag Vorratsdatenspeicherung
5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes
Anpassung des manuellen Abrufs der Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben
5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Mit Beschluss vom 24.01.2012, 1 BvR 1299/05, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Die Regelung wurde zugleich nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 für anwendbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft soll der vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Ausgestaltung Rechnung getragen werden. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des § 113 TKG sowie Änderungen diverser Fachgesetze vor. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen wir Stellung, wobei wir unsere Stellungnahme auf einige grundlegende Aspekte beschränken:
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Aktuelle Themen des Datenschutzes
5: Stellungnahmen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Der Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft am 21. März 2013 verabschiedet. Gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf hat er zwar einige Verbesserungen vorgenommen, doch besteht nach wie vor Änderungsbedarf in folgenden Punkten:
Offener Brief zur Vorratsdatenspeicherung
Offener Brief des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) an
- den Präsidenten des Bundeskriminalamtes
- den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei
- den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung – Schwächung der wehrhaften Demokratie?
6: Konferenzpapiere
Entschließung: Keine Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation
70. Konferenz
der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 27. und 28. Oktober 2005 in der Hansestadt Lübeck
Entschließung
Keine Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation
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