Freitag, 23. Juni 2023 2: Pressemitteilungen
Datenschutz sichert freie demokratische Wahlen – Geplante EU-Regelung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 23. Juni 2023
In den vergangenen Jahren haben Parteien verstärkt im Wahlkampf versucht, im Internet auf Stimmenfang zu gehen. Fälle wie „Cambridge Analytica“ zeigen, dass es dabei z. B. im US-Wahlkampf oder auch bei der Brexit-Abstimmung zu unfairen Manipulationen gekommen ist. Dem möchte der EU-Gesetzgeber mit einer Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung jetzt einen Riegel vorschieben.
"Datenschutz sichert freie demokratische Wahlen – Geplante EU-Regelung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung" vollständig lesen Donnerstag, 30. März 2023 2: Pressemitteilungen
Prüfmaßstäbe für „Pur-Abo-Modelle“ auf Websites
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 30.03.2023
Seit einiger Zeit werden insbesondere auf Medienwebsites vermehrt sogenannte „Pur-Abo-Modelle“ angeboten. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat nun ihren Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ vom 22.03.2023 veröffentlicht.
"Prüfmaßstäbe für „Pur-Abo-Modelle“ auf Websites " vollständig lesen Freitag, 23. Oktober 2020 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Panel "To track and to get tracked: new innovative methods and advancements"
Input from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany
on 23 October 2020
at the Annual Privacy Forum (APF) 2020
"Panel "To track and to get tracked: new innovative methods and advancements"" vollständig lesen Donnerstag, 14. November 2019 Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:
Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.
Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.
Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.
"Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen " vollständig lesen Donnerstag, 14. November 2019 2: Pressemitteilungen
Achtung, Webseiten-Betreiber: Bitte Einbindung von Analyse-Diensten überprüfen
Vielen Nutzerinnen und Nutzern im Internet ist nicht bewusst, dass mit dem Aufruf einer Webseite häufig nicht nur eine Verbindung zu dem Anbieter aufgebaut wird, sondern auch eingebundene Dienstleister die Klicks sehen und auswerten können. Besonders bekannt sind Analyse-Dienste, die das Nutzungsverhalten analysieren oder die Nutzenden beim Surfen über verschiedene Webangebote beobachten („Tracking“). Nicht jeder Webanbieter hat bei der Einbindung solcher Dienste das Datenschutzrecht im Blick.
"Achtung, Webseiten-Betreiber: Bitte Einbindung von Analyse-Diensten überprüfen" vollständig lesen Donnerstag, 25. April 2019 Vorsicht: Yellow Dots! Versteckte Informationen in Farbkopien
Yellow Dots, Tracking Dots oder Machine Identification Code – diese Begriffe bezeichnen
mikroskopisch kleine, für das bloße Auge nicht sichtbare und in einem Raster angeordnete
gelbe Punkte, die einen Ausdruck so eindeutig kennzeichnen, dass er bis zum Drucker
zurückverfolgbar ist.
Das Problem ist nicht neu, schon 2004 hat die Firma Canon für die Einbettung einer unsicht-
baren einmaligen Geräte-Kennung den Big Brother Award in der Kategorie Technik erhalten.
„Canon kann z. B. im Auftrag von staatlichen Stellen die Spur einer Fotokopie zu dem einzel-
nen Gerät zurückverfolgen, denn durch Serviceverträge oder Registrierung der Geräte sind
die Standorte dem Hersteller bekannt. […] Leider hat Canon vergessen, einen entsprechen-
den Hinweis auf den Geräten anzubringen. Der Kunde wird über diese Datenspur auf der
Kopie nicht informiert – nicht einmal der Käufer des Gerätes.“
Vierzehn Jahre später hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-
Holstein (ULD) das Thema im Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen Multifunk-
tionsgeräts erneut aufgegriffen. Besonders interessant ist die Fragestellung, inwieweit der
datenschutzrechtliche Grundsatz Datenschutz durch Technikgestaltung und durch daten-
schutzfreundliche Voreinstellungen (Artikel 25 DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutz-
grundsatz Transparenz (Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) gewährleistet werden kann.
"Vorsicht: Yellow Dots! Versteckte Informationen in Farbkopien" vollständig lesen Freitag, 13. Juli 2012 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
People, Profit, Privacy: der Mensch als Datensatz
Thilo Weichert
Landesbeauftragter für Datenschutz
Schleswig-Holstein, Leiter des ULD
38. Münchener Marketing-Symposium
Ludwig-Maximilians-Universität
Freitag 13.07.2012
Freitag, 30. Dezember 2011 3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz – aktuelle und künftige Herausforderungen unserer modernen Informationsgesellschaft
Thilo Weichert, Leiter des ULD
Landesbeauftragter für Datenschutz S.H.
Mensa-Silvestertreffen
Kiel, 30.12.2011
Dienstag, 15. März 2011 Hinweise und Empfehlungen zur Analyse von Internet-Angeboten mit „Piwik“
Das ULD hat das unentgeltlich zur Verfügung stehende Produkt Piwik im Rahmen seiner aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit geprüft und Rahmenbedingungen festgehalten, wie dieses Produkt datenschutzkonform eingesetzt werden kann.