Artikel mit Tag geodaten
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Der Fall "Street View" in Deutschland
Materialien des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu Google Street View (und Earth und Maps)
Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst „Google Street View“
Datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet
Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes "Google Street View"
Im Sommer 2008 begannen in Hamburg zugelassene Kraftfahrzeuge der Firma Google in deutschen Städten, mit automatischen Kameras Straßenzüge rundum zu fotografieren. Ziel dieser Datenerhebung ist es, die Fotos als Zusatzdienst bzw. Funktion mit dem Namen "Street View" eingebunden in das Angebot Google Maps weltweit unentgeltlich zum Abruf für Internetnutzer zur Verfügung zu stellen. Die folgende Bewertung des ULD kommt zu dem Ergebnis, dass die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dieser Anwendung in mancher Hinsicht gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt und rechtswidrig ist. Dies wird im Folgenden ausführlich begründet.
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft
Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission,
bearbeitet von Dr. Moritz Karg,
abgeschlossen am 22. September 2008
Die Herausforderung an die heutige Wissensgesellschaft ist nicht, die Verfügbarkeit der Information sicherzustellen, sondern das aus den verfügbaren Informationen generierte Wissen zu nutzen. Der überwiegende Teil der in der Wirtschaft und Verwaltung getroffenen Entscheidungen besitzen einen Raumbezug. An der Aktivierung der staatlich erhobenen und vorgehaltenen georeferenzierten Informationen besteht ein starkes wirtschaftliches Interesse. Das Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung dieser Informationen korrespondiert mit der Entwicklung von E-Government und dem Wunsch der Verwaltung, die generierten Daten zu vermarkten. Diese sich abzeichnende „Win-Win“-Situation birgt jedoch Gefahren für den Schutz der Persönlichkeitsrechte derjenigen, deren Daten Gegenstand der wirtschaftlichen Nutzung sind. Dabei liegen die Gründe für die Risken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen bei der Verarbeitung von Geodaten weniger in der Sachmaterie an sich. Vielmehr bringt der Wandel der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung vom papier-
basierten (analogen) Verfahren hin zu einem elektronischen (digitalen) Verfahrensablauf neue spezifische Gefährdungslagen für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit sich.
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