Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft
Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission,
bearbeitet von Dr. Moritz Karg,
abgeschlossen am 22. September 2008
Die Herausforderung an die heutige Wissensgesellschaft ist nicht, die Verfügbarkeit der Information sicherzustellen, sondern das aus den verfügbaren Informationen generierte Wissen zu nutzen. Der überwiegende Teil der in der Wirtschaft und Verwaltung getroffenen Entscheidungen besitzen einen Raumbezug. An der Aktivierung der staatlich erhobenen und vorgehaltenen georeferenzierten Informationen besteht ein starkes wirtschaftliches Interesse. Das Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung dieser Informationen korrespondiert mit der Entwicklung von E-Government und dem Wunsch der Verwaltung, die generierten Daten zu vermarkten. Diese sich abzeichnende „Win-Win“-Situation birgt jedoch Gefahren für den Schutz der Persönlichkeitsrechte derjenigen, deren Daten Gegenstand der wirtschaftlichen Nutzung sind. Dabei liegen die Gründe für die Risken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen bei der Verarbeitung von Geodaten weniger in der Sachmaterie an sich. Vielmehr bringt der Wandel der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung vom papier-
basierten (analogen) Verfahren hin zu einem elektronischen (digitalen) Verfahrensablauf neue spezifische Gefährdungslagen für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit sich.
In Ermangelung allgemein akzeptierten Kriterien, die eine trennscharfe Abgrenzung zwischen personenbezogenen Daten und Sachdaten erlauben, muss auf Einzelfallentscheidungen zurückgegriffen werden. Damit verschließt sich aber die Praxis, Rechtsprechung und Literatur dem Bemühen, die wirtschaftliche Verwertung von Geodaten unter Beachtung des Datenschutzes in einem größeren Umfang zu ermöglichen. Nur eine vorhersehbare Einordnung der betroffenen Daten erlaubt den interessierten Wirtschaftsunternehmen eine sichere Planungsgrundlage und einen effektiven Schutz der Betroffenen.
Daher hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf eine entsprechende Bitte hin der GIW-Kommission mit Datum vom 01.11.2007 ein Angebot zur Erstellung einer Studie zu den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten für die Wirtschaft unterbreitet, welches die GIW-Kommission am 28. 11. 2008 annahm