Freitag, 29. September 2017 Kurzpapier Nr. 1: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
"Kurzpapier Nr. 1: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO" vollständig lesen Montag, 29. Mai 2017 Studie: Zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Aufsichtsbehörden der Länder durch die Datenschutz-Grundverordnung
Der renommierte Jurist Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat im Auftrag der Datenschutzbeauftragten der Länder ein Gutachten verfasst, um den zusätzlichen Aufwand zu bewerten, der sich für ihre Dienststellen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ergibt.
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