Studie: Zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Aufsichtsbehörden der Länder durch die Datenschutz-Grundverordnung
Der renommierte Jurist Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat im Auftrag der Datenschutzbeauftragten der Länder ein Gutachten verfasst, um den zusätzlichen Aufwand zu bewerten, der sich für ihre Dienststellen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ergibt.
Auf 167 Seiten beschreibt Prof. Roßnagel, welcher mutmaßliche Aufwand mit den zusätzlichen Aufgaben verbunden sein wird. Dabei unterscheidet er zwischen den Aufgaben für Aufsicht, Kooperation, Kommunikation, Verfahrensmanagement und Justiziariat, die erfüllt werden sollen von Jurist(inn)en, Informatiker(inne)n, Öffentlichkeitsexpert(inn)en, Sachbearbeiter(inne)n sowie einem Sekretariat. Im Ergebnis kommt er auf einen Bedarf von mehr als 20 Stellen pro Datenschutzbehörde, die für die Erfüllung der hinzukommenden Aufgaben notwendig sein werden.