Donnerstag, 28. Juni 2018

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen

Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zwar sind nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Verantwortliche unter einer bestimmten Betriebsgröße von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Behörden und andere öffentliche Stellen. Diese haben unabhängig von der Größe in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Trägerschaften öffentlicher Stellen ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten teilweise nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen in Zweifelsfragen weiterhelfen:

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Mittwoch, 30. Mai 2018

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Startschuss DSGVO: Was muss ich wissen? Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 30.05.2018

bei der Fachmesse INNO IT in Kiel

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Dienstag, 29. Mai 2018

Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Freitag, 25. Mai 2018

Startpunkt „Datenschutz-Grundverordnung“: nun gilt’s!

Heute ist ein historischer Tag für den Datenschutz: Ab heute, dem 25.05.2018, gilt nämlich die Datenschutz-Grundverordnung. Damit erhält der Datenschutz in Europa ein neues Fundament.

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Freitag, 25. Mai 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbstständige Heilberufler beachten

Am 25. Mai 2018 tritt die im Jahr 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft. Sie wird dann die wesentlichen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften über den Datenschutz enthalten. Ergänzend finden sich für Heilberufler einzelne Konkretisierungen im neuen Teil 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das am gleichen Tag in Kraft tritt.

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Mittwoch, 16. Mai 2018

Derzeit keine E-Mail-Kommunikation

Wegen eines technischen Defektes ist die E-Mail-Anbindung des ULD derzeit ausgefallen. Auch wenn Ihnen keine Fehlermeldungen angezeigt werden: Wir können derzeit nicht per E-Mail kommunizieren. An der Beseitigung der Störung wird bereits gearbeitet, derzeit kann jedoch nicht gesagt werden, wann die volle Funktionalität wieder hergestellt sein wird.

 

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Montag, 7. Mai 2018

Kurzpapier Nr. 18: Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Freitag, 27. April 2018

2: Pressemitteilungen

Neues Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein - kaum verabschiedet, schon auf dem Prüfstand

Es ist geschafft, jedenfalls der erste Akt: Heute verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag ein neues Landesdatenschutzgesetz, das wichtige Umsetzungen der EU-Datenschutzreform leistet. Dieses Gesetz tritt zum 25. Mai in Kraft.

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Dienstag, 24. April 2018

2: Pressemitteilungen

Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen - neue Praxis-Reihe des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein

Noch gut ein Monat, bis die Datenschutz-Grundverordnung gilt: für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Einige Organisation sind schon beim Feinschliff, anderen fehlt noch Basiswissen. Und viele fragen sich: Was ist konkret zu tun?

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Donnerstag, 29. März 2018

Kurzpapier Nr. 17: Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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