Mittwoch, 15. Juli 2015 2: Pressemitteilungen
Marit Hansen zur Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein gewählt – Abschied von Dr. Thilo Weichert
Am Mittwoch, 15.07.2015, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag Marit Hansen zur Landesbeauftragten für Datenschutz gewählt. Marit Hansen war seit 2008 die Stellvertreterin von Dr. Thilo Weichert, der über zwei Amtsperioden das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz ausgefüllt hat und davor ebenfalls als Stellvertreter tätig war. Nach insgesamt 17-jähriger Arbeit für die Datenschutzbehörde verlässt er nun das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). In seiner Amtszeit entwickelten sich soziale Netzwerke, Web 2.0, Cloud Computing und Big Data, deren Datenschutzfragen er als einer der ersten in Publikationen und Vorträgen behandelte. Mit seiner Dienststelle ermittelte er in mehreren Datenschutzskandalen, wie beispielsweise dem Missbrauch von Kontodaten durch Call-Center.
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Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung
In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlag eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und der hierzu stattfindenden politischen Auseinandersetzung.
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ULD trauert um Caspar Bowden
Gestern ist Caspar Bowden, ein herausragender Verfechter von Datenschutz und Bürgerrechten, nach schwerer Krankheit gestorben. Er war seit 20 Jahren aktiv in der europäischen und internationalen Datenschutz-Community. Im Jahr 1998 wurde er Direktor der von ihm mitgegründeten britischen Foundation for Information Policy Research (FIPR) und stellte sich öffentlichkeitswirksam gegen Überwachung von Internet-Nutzerinnen und -Nutzern. Bekannt als aktiver, kritischer und konsequenter Datenschützer, arbeitete er zwischen 2002 und 2011 bei der Firma Microsoft als Chief Privacy Adviser in Europa. Dabei blieb er stets ein unbestechlicher Freidenker für Privacy und suchte den Kontakt zu Datenschutzbehörden und zur Datenschutztechnik-Community, um Lösungen für Datenschutz und gegen Überwachung zu fördern. Hieraus ergaben sich vielfältige Kooperationen mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), z. B. zu Identitätenmanagement, Anonymität im Internet oder generell „Privacy by Design“, um Datenschutz durch Gestaltung von Informationstechnik und Systemen durchzusetzen.
Die Leitung des ULD, Marit Hansen und Thilo Weichert, und alle in der Dienststelle, die mit ihm zusammenarbeiten durften, werden seine wichtigen Beiträge vermissen: „Schon Jahre vor den Snowden-Enthüllungen hatte Caspar Bowden die Zeichen massenhafter Ausspähung durch Geheimdienste und Behörden insbesondere vonseiten der ‚Five Eyes‘ (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) korrekt gedeutet und eindringlich vor der Überwachung gewarnt. In seinen Vorträgen und Stellungnahmen konnte er seine Thesen belegen. Caspar Bowden brachte die Personen zusammen, die eine gemeinsame Vision von durchgehend vertrauenswürdiger Technik im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer verfolgen. Nun kann er selbst daran nicht mehr mitwirken. Seine pointierte Analyse in Datenschutzfragen, seine scharfsinnige Kritik und seine unermüdliche Unterstützung für einen besseren Datenschutz werden uns fehlen.“
Mittwoch, 10. Juni 2015 2: Pressemitteilungen
Datenschutzkonferenz fordert statt Durchzocken Diskussion der Vorratsdatenspeicherung
In einer aktuellen Entschließung weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden hin. Sie kann nicht erkennen, dass der Entwurf die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind, voll berücksichtigt.
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Datenschutzbehörden fordern Nachbesserungen beim Anti-Doping-Gesetz
In einer ausführlichen gemeinsamen Stellungnahme begründen die Datenschutzaufsichtsbehörden von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, weshalb sie den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes in der vorliegenden Form als verfassungswidrig ansehen. Mit dem Gesetz soll erstmals auch eine gesetzliche Grundlage für die informationellen Maßnahmen bei der Durchführung von Doping-Kontrollen in Deutschland geschaffen werden.
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ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.
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ULD: „Gesetz zur Verfassungsschutz-Kooperation ist massiv überarbeitungsbedürftig“
Nachdem sich die Bundesregierung im Dezember 2014 von der Innenministerkonfe-renz die grundsätzliche Zustimmung beschafft und einen Gesetzentwurf am 27.03.2015 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, plant sie anscheinend nun, ihr „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ im Schnelldurchgang zur Verabschiedung zu bringen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die aufzeigt, dass dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung wegen gravierender Verstöße gegen die Verfassung so nicht verabschiedet werden darf.
Erklärtes Ziel des Entwurfes ist es, die rechtlichen Konsequenzen aus den schwerwiegenden Fehlern bei den Ermittlungen gegen den NSU zu ziehen. Dabei greift der Entwurf aber nicht die wesentlichen Vorschläge des NSU-Untersuchungsausschusses zur Verbesserung der Geheimdienstkontrolle auf; er macht nur begrenzt Vorschläge zur Kommunikationsverbesserung zwischen den Sicherheitsbehörden; zugleich werden nicht akzeptable Eingriffe beim Datenschutz vorgesehen.
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Vorstellung des 35. Tätigkeitsberichts: „Anspruch und Wirklichkeit beim Datenschutz klaffen zunehmend auseinander“
„Die Notwendigkeit zum Schutz digitaler Grundrechte und die realen Möglichkeiten des Schutzes klaffen zunehmend auseinander.“ So lässt sich knapp der 35. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zusammenfassen. Diese Aussage beruht darauf, dass die Möglichkeiten zur Verletzung der digitalen Grundrechte sowie die tatsächlich bekannt gewordenen Verstöße massiv zugenommen haben. Zugleich stagnieren die Möglichkeiten zur Abwehr der Angriffe sowie die tatsächlich umgesetzten Gegenmaßnahmen.
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ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“
Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer gehalten, ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung haften verschuldensunabhängig auch Auftraggeber, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betrauen. Zur Begrenzung des Haftungsrisikos ist der Auftraggeber gehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür ist es weder nötig noch datenschutzrechtlich zulässig, sensible Beschäftigtendaten pauschal an Auftraggeber weiterzugeben. Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme mit dem Titel „Auftraggeberhaftung für den ´Mindestlohn` aus Datenschutzsicht“ hin.
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E-Health-Gesetzentwurf ist für ULD enttäuschend
Der soeben vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Entwurf eines sog. „E-Health-Gesetzes“ enttäuscht aus Datenschutzsicht – so die Einschätzung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er wird seinem Anspruch, „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ zu sorgen, nicht im Ansatz gerecht und verfolgt insbesondere das Ziel, endlich die seit neun Jahren überfällige Telematik-Infrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit finanziellen Sanktionen und Anreizen durchzusetzen. Diese TI ist eine zentrale und notwendige Grundvoraussetzung für sichere medizinische Kommunikation. Um allerdings die bisherigen Widerstände gegen die TI und die eGK zu überwinden, bedarf es weiterer Anstrengungen. Dieser E-Health-Gesetzesentwurf reicht nach Ansicht des ULD nicht, um die Angst vor dem gläsernen Patienten und der Verletzung des Medizindatenschutzes zu überwinden.
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