Montag, 13. März 2017

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

Gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Dem Antragsteller obliegt bei der Beantragung von Sozialleistungen eine Mitwirkungspflicht. Gemäß § 60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) hat, wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen (Nr. 1) und Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen (Nr. 3).

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Montag, 13. März 2017

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge § 18 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Fragestellung

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. So sieht es der § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor.

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Freitag, 10. März 2017

Kieferorthopädische Behandlung mit Zuhörern und Zuschauern

Wie ist die zeitgleiche Behandlung mehrerer Patienten in einem Behandlungsraum datenschutzrechtlich zu bewerten? Welche Anforderungen werden an eine wirksame Einwilligungserklärung der Patienten in diese Behandlungsform gestellt? Welche Daten dürfen keinesfalls an Dritte übermittelt werden? Dieser Bericht soll aufzeigen, was bei einer Behandlung von mehreren Patienten in einem Behandlungsraum beachtet werden muss.

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Freitag, 10. März 2017

OH KIS - Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme

Die OH KIS enthält im Teil 1 eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Krankenhausinformationssytemen. Im Teil 2 erfolgt eine Darstellung der technischen Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Krankenhausinformatiossystemen.

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Donnerstag, 9. März 2017

Verfahren beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) für ärztliche Auskunftsersuchen in Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

In Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist das zuständige Landesamt für soziale Dienste (LAsD) zur Entscheidung über die Feststellung der Behinderung häufig auf Auskünfte der behandelnden Ärzte angewiesen. Die Antragsteller werden daher regelmäßig gebeten, mit ihrem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die in dieser Angelegenheit behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Auf der Grundlage dieser Schweigepflichtentbindungserklärungen fordert das LAsD von den Ärzten medizinische Auskünfte und Unterlagen an. Hat der Antragsteller die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden, so sind diese gemäß § 100 Sozialgesetzbuch X (SGB X) verpflichtet, dem LAsD auf Verlangen Auskunft im erforderlichen Umfang zu erteilen.

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Donnerstag, 9. März 2017

Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!? Drohende Verschlechterungen im Entwurf für das neue Bundesdatenschutzgesetz

Mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz, über das der Bundesrat morgen, am 10. März 2017, abstimmt, soll das Bundesdatenschutzgesetz an die europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Nachbesserungen sind dringend nötig.
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Donnerstag, 2. März 2017

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Technischer Datenschutz – Anforderungen aus Europa

Begleitende Vortragsfolien
Begleitende Vortragsfolien

Vortrag von Marit Hansen bei der Veranstaltung
"Technologischer Datenschutz – Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung" der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)

Donnerstag, 2. März 2017

ULD auf der CeBIT am 20. und 21. März 2017

Das ULD ist auch in diesem Jahr mit den folgenden Vorträgen auf der CeBIT vertreten:

Montag, 20. März 2017

Halle 7, Stand B42
Bühne auf dem Stand des IT-Planungsrats, BMI

11:30-12:00 Uhr
"Anonymität im Internet PETs gegen Tracing, Tracking, Targeting"
Referent: Wolfram Felber, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)


Dienstag, 21. März 2017

Halle 7, Stand B42
Bühne auf dem Stand des IT-Planungsrats, BMI

10:30-11:00 Uhr
"Smart Cars mit smartem Datenschutz"
Referent: Henry Krasemann, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Einen Hallenplan der CeBIT finden Sie hier (extern).

Mittwoch, 1. März 2017

Englische Übersetzung des SDM-Methodik-Handbuchs V1.0


 

Das 52-Seiten umfassende SDM-Handbuch (V1.0) liegt in einer Englisch-Übersetzung vor: SDM-Methodology_V1.0.pdf

Montag, 27. Februar 2017

Interview mit Andreas Schurig

Andreas Schurig wurde 1958 in Dresden geboren und studierte zunächst Mathematik, dann Theologie. Herr Schurig war Mitbegründer der SPD in der DDR in Leipzig. Seit 1993 Mitarbeiter der Datenschutz-Aufsicht, leitet Herr Schurig seit 2004 als Landesdatenschutzbeauftragter die Behörde. Im Interview werden u.a. die Anfänge des Datenschutzes in Sachsen sowie die Diskussionen um Schutzziele des Datenschutzes der ersten Generation angesprochen. Ein besonderer Höhepunkt des Gesprächs sind theologische Aspekte des Datenschutzes.

"Interview mit Andreas Schurig" vollständig lesen