6: Konferenzpapiere
Standard-Datenschutzmodell V2
Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf Ihrer Sitzung am 6.11.2019 in Trier die Version 2.0 des SDM verabschiedet.
Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf Ihrer Sitzung am 6.11.2019 in Trier die Version 2.0 des SDM verabschiedet.
Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung.
Das 52-Seiten umfassende SDM-Handbuch (V1.0) liegt in einer Englisch-Übersetzung vor: SDM-Methodology_V1.0.pdf
Im April 2015 hatte der AK Technik eingeladen, um den Stand der Entwicklung des Standard-Datenschutzmodells (SDM) zu erläutern und zur Diskussion zu stellen. Die Datenschutzkonferenz hat den AK Technik beauftragt, das SDM zu entwickeln. Ziel des SDM ist es, die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung von Bund und Ländern in die Gewährleistungsziele Datensparsamkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettbarkeit und Intervenierbarkeit zu überführen und daraus einen Katalog mit standardisierten Datenschutzmaßnahmen abzuleiten. Auf diese Weise lassen sich aus den rechtlichen Anforderungen insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzes ableiten. Da sich das SDM methodisch an den IT‐Grundschutz anlehnt, können auch Maßnahmen zur Gewährleistung der erforderlichen Informationssicherheit ausgewählt und auf ihre Datenschutzkonformität und Ordnungsmäßigkeit hin bewertet werden. Im Ergebnis soll das SDM auch bewirken, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen möglichst bundesweit einheitlich und für die verantwortlichen Stellen leicht nachvollziehbar sind.
Das SDM soll auch dazu beitragen, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden auf europäischer Ebene mit einer Stimme sprechen. Das SDM soll mit Blick auf die Entwürfe der europäischen Datenschutz‐Grundverordnung einen Weg aufzeigen, wie auch künftig ein an Grundrechten orientierter Datenschutz durchgesetzt werden kann. Auch vor diesem Hintergrund wird das SDM ins Englische übersetzt. Eine Kurzversion der Übersetzung ist diesem Tagungsband beigefügt.