Freitag, 23. Juni 2017

2: Pressemitteilungen

Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten

Ab dem 01.07.2017 – so wurde es im Dezember 2015 in dem Telekommunikationsgesetz geregelt – müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten „auf Vorrat“ Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern, die bei der Nutzung anfallen: Verkehrsdaten für 10 Wochen, Standortdaten für 4 Wochen. Jedoch verstößt diese Regelung gegen Europarecht, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt.

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Donnerstag, 22. Juni 2017

2: Pressemitteilungen

Staatstrojaner-Gesetz durch die Hintertür bedroht Grundrechte – Forum Privatheit kritisiert Gesetzgebungsverfahren ohne demokratische Willensbildung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat als Partner im Forum Privatheit die folgende Pressemitteilung zum Staatstrojaner-Gesetz mitherausgegeben:

Der Bundestag wird heute die heimliche Infiltration von Kommunikationsendgeräten als Standardmaßnahme der Strafverfolgungsbehörden zulassen. Die Nutzung von Staatstrojanern in Smartphones und Computern soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, bevor das Endgerät die Telekommunikation verschlüsselt.

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Montag, 19. Juni 2017

Facebook-Fanpages: Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages ist nun Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtssache wurde zur Entscheidung an die Große Kammer verwiesen.

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Dienstag, 13. Juni 2017

Gütesiegel für Datenträgervernichtung Version 9.0

1-9/2014

Rezertifiziert am 13.06.2017
Befristet bis 12.12.2018

Erstzertifizierung: 11.09.2014 (21.08.2009 bzgl. Mobiler Shredder)


(Rezertifizierung und Erweiterung des Produkts "Mobiler Shredder", Registernummer 4-8/2009. Die Kurzgutachten zu dieser Vorgängerversion finden Sie ebenfalls hier.)

Mobile und stationäre Akten- und Datenträgervernichtung im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung durch die Firmen Rhenus Data Office GmbH und Datenmühle GmbH.

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Donnerstag, 8. Juni 2017

Das ULD auf der Digitalen Woche Kiel 2017

Logo Digitale WocheInformationen und Folien zu den ULD-Vorträgen auf der Digitalen Woche Kiel vom 18.09.-22.09.2017

 

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Mittwoch, 31. Mai 2017

Grundregeln des Datenschutzes bei der Hilfe für Geflüchtete

Dieses Hinweisblatt richtet sich an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Geflüchtete unterstützen. Es gibt Hinweise, wie mit Flüchtlingen elektronisch kommuniziert werden kann, ohne dass bei Nutzung von Messengerdiensten, sozialen Netzwerken oder E-Mail die Interessen der Geflüchteten und ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet werden.

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Montag, 29. Mai 2017

Studie: Zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Aufsichtsbehörden der Länder durch die Datenschutz-Grundverordnung

Gutachten im PDF-Format
Gutachten im PDF-Format

Der renommierte Jurist Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat im Auftrag der Datenschutzbeauftragten der Länder ein Gutachten verfasst, um den zusätzlichen Aufwand zu bewerten, der sich für ihre Dienststellen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ergibt.

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Donnerstag, 4. Mai 2017

Leistungsbescheid als Wohnberechtigungsschein verwenden - nicht immer eine gute Idee!

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld können unter bestimmten Bedingungen einem Vermieter von sozialen Wohnraum anstelle eines Wohnberechtigungsscheines ihren Leistungsbescheid vorlegen. Nicht immer eine gute Idee, da der Leistungsbescheid oftmals Informationen beinhaltet, die ein Vermieter lieber nicht erfahren sollte.

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Mittwoch, 3. Mai 2017

2: Pressemitteilungen

"Ich weiß, wie Du Dich letzten Sommer gefühlt hast" – Gruselig: Gefühlsanalyse in sozialen Medien

Angeblich soll Facebook die Gefühle von Jugendlichen ausgewertet haben, damit diese Informationen von Werbekunden genutzt werden konnten – so ein australischer Medienbericht. Facebook weist dies zurück: Es sei um ein besseres Verständnis für das Marketing gegangen, wie Nutzerinnen und Nutzer sich auf Facebook ausdrücken. Die Analyse sei nie für gezielte Werbung verwendet worden. Das halbe Dementi von Facebook zeigt aber vor allem eines: Gefühlsanalyse findet statt.

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Freitag, 28. April 2017

Sozialdaten dürfen nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermittelt werden!

Eine Übermittlung von Sozialdaten per unverschlüsselter E-Mail via Internet ist schnell, unkomplizert, günstig, aber auch unsicher. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte Kenntnis von den Inhalten unverschlüsselter E-Mails erhalten bzw. nehmen. Sozialleistungsträger dürfen daher Sozialdaten grundsätzlich nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermitteln, auch dann nicht, wenn der Betroffene sich mit diesem unsicheren Kommunikationsweg einverstanden erklärt, oder diesen sogar wünscht bzw. fordert.

 

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