Freitag, 23. Juni 2017 2: Pressemitteilungen
Deutsche Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig: Datenschutzvorgaben werden nicht eingehalten
Ab dem 01.07.2017 – so wurde es im Dezember 2015 in dem Telekommunikationsgesetz geregelt – müssen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten „auf Vorrat“ Daten für Zwecke der Strafverfolgung speichern, die bei der Nutzung anfallen: Verkehrsdaten für 10 Wochen, Standortdaten für 4 Wochen. Jedoch verstößt diese Regelung gegen Europarecht, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt.
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Staatstrojaner-Gesetz durch die Hintertür bedroht Grundrechte – Forum Privatheit kritisiert Gesetzgebungsverfahren ohne demokratische Willensbildung
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat als Partner im Forum Privatheit die folgende Pressemitteilung zum Staatstrojaner-Gesetz mitherausgegeben:
Der Bundestag wird heute die heimliche Infiltration von Kommunikationsendgeräten als Standardmaßnahme der Strafverfolgungsbehörden zulassen. Die Nutzung von Staatstrojanern in Smartphones und Computern soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, bevor das Endgerät die Telekommunikation verschlüsselt.
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Die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages ist nun Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtssache wurde zur Entscheidung an die Große Kammer verwiesen.
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1-9/2014
Rezertifiziert am 13.06.2017
Befristet bis 12.12.2018
Erstzertifizierung: 11.09.2014 (21.08.2009 bzgl. Mobiler Shredder)
(Rezertifizierung und Erweiterung des Produkts "Mobiler Shredder", Registernummer 4-8/2009. Die Kurzgutachten zu dieser Vorgängerversion finden Sie ebenfalls hier.)
Mobile und stationäre Akten- und Datenträgervernichtung im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung durch die Firmen Rhenus Data Office GmbH und Datenmühle GmbH.
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Informationen und Folien zu den ULD-Vorträgen auf der Digitalen Woche Kiel vom 18.09.-22.09.2017
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Dieses Hinweisblatt richtet sich an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Geflüchtete unterstützen. Es gibt Hinweise, wie mit Flüchtlingen elektronisch kommuniziert werden kann, ohne dass bei Nutzung von Messengerdiensten, sozialen Netzwerken oder E-Mail die Interessen der Geflüchteten und ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet werden.
"Grundregeln des Datenschutzes bei der Hilfe für Geflüchtete" vollständig lesen Montag, 29. Mai 2017 Studie: Zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Aufsichtsbehörden der Länder durch die Datenschutz-Grundverordnung
Der renommierte Jurist Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat im Auftrag der Datenschutzbeauftragten der Länder ein Gutachten verfasst, um den zusätzlichen Aufwand zu bewerten, der sich für ihre Dienststellen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ergibt.
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Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld können unter bestimmten Bedingungen einem Vermieter von sozialen Wohnraum anstelle eines Wohnberechtigungsscheines ihren Leistungsbescheid vorlegen. Nicht immer eine gute Idee, da der Leistungsbescheid oftmals Informationen beinhaltet, die ein Vermieter lieber nicht erfahren sollte.
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"Ich weiß, wie Du Dich letzten Sommer gefühlt hast" – Gruselig: Gefühlsanalyse in sozialen Medien
Angeblich soll Facebook die Gefühle von Jugendlichen ausgewertet haben, damit diese Informationen von Werbekunden genutzt werden konnten – so ein australischer Medienbericht. Facebook weist dies zurück: Es sei um ein besseres Verständnis für das Marketing gegangen, wie Nutzerinnen und Nutzer sich auf Facebook ausdrücken. Die Analyse sei nie für gezielte Werbung verwendet worden. Das halbe Dementi von Facebook zeigt aber vor allem eines: Gefühlsanalyse findet statt.
""Ich weiß, wie Du Dich letzten Sommer gefühlt hast" – Gruselig: Gefühlsanalyse in sozialen Medien" vollständig lesen Freitag, 28. April 2017 Sozialdaten dürfen nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermittelt werden!
Eine Übermittlung von Sozialdaten per unverschlüsselter E-Mail via Internet ist schnell, unkomplizert, günstig, aber auch unsicher. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte Kenntnis von den Inhalten unverschlüsselter E-Mails erhalten bzw. nehmen. Sozialleistungsträger dürfen daher Sozialdaten grundsätzlich nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermitteln, auch dann nicht, wenn der Betroffene sich mit diesem unsicheren Kommunikationsweg einverstanden erklärt, oder diesen sogar wünscht bzw. fordert.
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