Montag, 19. Juni 2017

Facebook-Fanpages: Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages ist nun Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtssache wurde zur Entscheidung an die Große Kammer verwiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte mit seiner Entscheidung vom 25. Februar 2016 in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), betreffend die Deaktivierung einer Facebook-Fanpage, das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des EuGH erbeten. Das ULD vertritt die Auffassung, dass der Betrieb der Facebook-Fanpage gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht verstößt. Näheres zur Entscheidung des BVerwG und den Vorlagefragen an den EuGH können Sie hier abrufen:

Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden - der EuGH soll's richten

Die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof findet am 27.06.2017 statt.

Weitere Informationen zum Hintergrund:
Gerichtsverfahren zu den Facebook-Fanpages vor dem Bundesverwaltungsgericht

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

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