Donnerstag, 30. Juni 2022

6: Konferenzpapiere

Keine Umgehung der Informationsfreiheit durch Errichtung von Stiftungen bürgerlichen Rechts!

Entschließung der 42. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
in Deutschland vom 30. Juni 2022 in Kiel

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) stellt fest, dass sich das Informationsfreiheitsrecht gegenüber Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht nach deren Organisationsform richten darf. Entscheidend ist die Natur der wahrgenommenen Aufgabe. Nehmen Stiftungen öffentliche Aufgaben wahr, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf entsprechende Informationen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stiftung öffentlichen oder bürgerlichen Rechts handelt.

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Montag, 27. Juni 2022

6: Konferenzpapiere

Tagesordnung der 42. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

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Donnerstag, 21. April 2022

6: Konferenzpapiere

1. Sitzung Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) 2022

Tagesordnung der 1. Sitzung des AKIF 2022

3. Mai 2022, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
4. Mai 2022, 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

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Donnerstag, 21. April 2022

6: Konferenzpapiere

Arbeitskreis Informationsfreiheit – AKIF

Der Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder tagt zweimal im Jahr. Er bereitet die Sitzungen und Entschließungen der Konferenz der Informations­freiheits­beauftragten (IFK) vor. Die Sitzungen sind öffentlich. Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht.

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Freitag, 2. Juli 2021

6: Konferenzpapiere

Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, das heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.
Geschäftsordnung der IFK

Der IFK gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in dreizehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert.

Die Konferenz findet zweimal jährlich statt und ist grundsätzlich öffentlich.

Sie wird vorbereitet durch den Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF). Die nächste Sitzung der IFK findet am 18. Juni 2025 in Jena unter Leitung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit[Extern] statt."

Nachfolgend finden Sie die Sitzungsprotokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ab 2009.
Die Texte stehen jeweils im PDF-Format zur Verfügung.

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Donnerstag, 29. April 2021

6: Konferenzpapiere

Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen

Stellungnahme als PDF-Datei
Entschließung als PDF-Datei

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erinnert angesichts der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und der damit auch im Bereich des Datenschutzes einhergehenden Grundrechtseingriffe an das grundlegende rechtsstaatliche Erfordernis, diese Eingriffe fortlaufend kritisch zu bewerten und zu evaluieren. Die DSK bittet im Zuge einer solchen Evaluation und Anpassung infektionsschutzrechtlicher Instrumente durch Bund und Länder die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.

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Donnerstag, 29. April 2021

6: Konferenzpapiere

Einsatz von digitalen Diensten zur Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19

Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Orientierungshilfe als PDF-Datei
Orientierungshilfe als PDF-Datei

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Stellungnahme vom 26.03.2021

Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie – Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden

bereits darauf hingewiesen, dass digitale Ver­fahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten (im Folgenden Kontaktnachverfolgungssysteme) datenschutzkonform betrieben werden müssen. Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert die Anforderungen an derartige Systeme und ihren Betrieb, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.

"Einsatz von digitalen Diensten zur Kontaktnachverfolgung anlässlich von Veranstaltungs-, Einrichtungs-, Restaurants- und Geschäftsbesuchen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19" vollständig lesen
Freitag, 26. März 2021

6: Konferenzpapiere

Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie: Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden

Stellungnahme als PDF-Datei
Stellungnahme als PDF-Datei

Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen digitale Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern an. Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren. Culture4life hat bei mehreren Aufsichtsbehörden um ein datenschutzrechtliches Votum zu der Lösung ersucht. Darüber hinaus haben einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet, diese App einzuführen und dann eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt-und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen. Um eine bundesweit einheitliche datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden.

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Mittwoch, 3. Juni 2020

6: Konferenzpapiere

Protokoll 38. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. Juni 2020 (Videokonferenz)

Beginn: 3. Juni 2020, 10.00 Uhr
Ende: 3. Juni 2020, 15.45 Uhr

Teilnehmende:

  • Herr Prof. Kelber, BfDI
  • Herr Gronenberg, BfDI
  • Herr Dr. Brink, Baden-Württemberg
  • Frau Groß, Baden-Württemberg
  • Frau Dr. Sommer, Bremen
  • Herr Prof. Dr. Caspar, Hamburg
  • Frau Grethel, Saarland
  • Herr Müller, Mecklenburg-Vorpommern
  • Frau Schäfer, Mecklenburg-Vorpommern
  • Frau Katernberg, Nordrhein-Westfalen
  • Herr Prof. Dr. Kugelmann, Rheinland-Pfalz
  • Herr Müller, Rheinland-Pfalz
  • Herr Mack, Rheinland-Pfalz
  • Herr Dr. von Bose, Sachsen-Anhalt
  • Frau Hansen, Schleswig-Holstein
  • Herr Krasemann, Schleswig-Holstein
  • Frau Göhring, Thüringen
  • Herr Fellmann, Thüringen
  • Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, Hessen
  • Herr Dr. Piendl, Hessen
  • Frau Dalle (Protokoll), Hessen
  • Frau Sagel (Protokoll), Hessen

Referent:

  • Herr Barton, Regierungspräsidium Darmstadt
"Protokoll 38. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. Juni 2020 (Videokonferenz)" vollständig lesen
Freitag, 3. April 2020

6: Konferenzpapiere

Datenschutz-Grundsätze bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Die Corona-Pandemie stellt eine der größten Bewährungsproben für die europäischen Gesellschaften seit Jahrzehnten dar. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gegenwärtig extreme Herausforderungen zu bewältigen, um die Gesundheit ihrer Bevölkerung zu gewährleisten. Angesichts der bereits getroffenen Maßnahmen wird gleichzeitig der Wert der Freiheitsrechte erlebbar, zu denen auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gehört.

Entschließung im PDF-Format

"Datenschutz-Grundsätze bei der Bewältigung der Corona-Pandemie" vollständig lesen