Dienstag, 23. August 2022

Einschätzung zur Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen Ihre Anfrage zu Lösungsansätzen in Bezug auf das E-Rezept

Schreiben des ULD an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).

Die KVSH hatte angefragt, ob es datenschutzrechtlich zulässig sei, wenn die Arztpraxen statt der bundesweit vorgesehenen E-Rezept-App den Weg per E-Mail oder SMS nutzten, um das E-Rezept an die Patientinnen und Patienten auszuhändigen.

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Dienstag, 12. Juli 2022

Grundsteuerreform 2022 – Zuständigkeit des BfDI

Die Menschen in Schleswig-Holstein, denen Immobilien oder Grundstücke gehören, erhalten in diesen Wochen Schreiben der Steuerverwaltung. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden sie aufgefordert, bis zum 31.10.2022 Informationen zu liefern, die zur Neubewertung der Grundstücke dienen sollen.

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Dienstag, 7. Juni 2022

Datenschutz und Sozialarbeit an Schulen

Handreichung für die Datenverarbeitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

Die Zahl der Schulen, die bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern unterstützt werden, steigt kontinuierlich.

Die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnisse über die von ihnen betreuten Personen, die unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten oftmals als sehr sensibel anzusehen sind. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Regelungen zu beachten und wie diese Informationen ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen sind.

Diese Handreichung beschreibt die wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Fachbegriffe und skizziert darüber hinaus Lösungsvorschläge für regelmäßig wiederkehrende Fragen.

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Freitag, 11. Juni 2021

Towards a Better Understanding of Identification, Pseudonymization, and Anonymization

The objective of this document is to clarify some issues around identification, pseudonymization, and anonymization as a basis for writing guidelines about the topic.  This document cannot be authoritative, but it attempts to contribute to the present discussion, fostering a better understanding and a consensus of interpretation.  It is hoped to also contribute to a future authoritative interpretation.

Parts of the underlying research and writing have been conducted as part of the projects PANELFIT and Forum Privatheit.

Download Version 1.0, June 2021 (in English)


Ziel und Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Klarstellung einiger Fragestellungen im Kontext von Identifizierung, Pseudonymisierung und Anonymisierung als Grundlage zum Verfassen von Orientierungshilfen zu den Themenkomplexen. Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Vielmehr ist es ein Beitrag zur laufenden Diskussion und soll ein vertieftes Verständnis und damit eine einvernehmliche Auslegung der Normen fördern. Es kann damit hoffentlich einen Beitrag zu kommenden verbindlichen Auslegungen leisten.

Die der Darstellung zu Grunde liegenden Forschungsarbeiten wurden zu Teilen in den Projekten PANELFIT und Forum Privatheit erbracht.

Download Version 1.0, Juni 2021 (auf Englisch)

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Montag, 27. August 2018

Datenerhebung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer

Das ULD erhält vermehrt Eingaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer durch Gemeinden in Schleswig-Holstein. Viele Eingaben beschäftigen sich mit der Frage, ob die Kommunen nicht zu viele Daten abfragen.

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die die Kommunen erheben dürfen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz SH – KAG). Sie kann von den Gemeinden für das Innehaben einer Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung erhoben werden. Die Einzelheiten müssen in einer kommunalen Satzung festgelegt werden.

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Donnerstag, 28. Juni 2018

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Verantwortlichkeiten und Pflicht zur Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten bei öffentlichen Stellen

Gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zwar sind nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Verantwortliche unter einer bestimmten Betriebsgröße von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Behörden und andere öffentliche Stellen. Diese haben unabhängig von der Größe in jedem Fall einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Trägerschaften öffentlicher Stellen ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten teilweise nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen in Zweifelsfragen weiterhelfen:

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Freitag, 25. Mai 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbstständige Heilberufler beachten

Am 25. Mai 2018 tritt die im Jahr 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft. Sie wird dann die wesentlichen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften über den Datenschutz enthalten. Ergänzend finden sich für Heilberufler einzelne Konkretisierungen im neuen Teil 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das am gleichen Tag in Kraft tritt.

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Freitag, 25. Mai 2018

Datenschutz-Selbst-Check - Datenschutz als Qualitätszeichen

Gemeinsam mit der Ärzte- und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen „Datenschutz-Selbst-Check“ für Arzt- und Zahnarztpraxen erarbeitet.

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Donnerstag, 5. April 2018

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Ausstattung des Datenschutzbeauftragten durch die öffentliche Stelle (Bereitstellung von Ressourcen)

"Die Ausstattung des Datenschutzbeauftragten durch die öffentliche Stelle (Bereitstellung von Ressourcen)" vollständig lesen
Donnerstag, 5. April 2018

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zur Leitung der öffentlichen Stelle

"Die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Verhältnis zur Leitung der öffentlichen Stelle" vollständig lesen