Dienstag, 19. Mai 2015

2: Pressemitteilungen

ULD: Beratungsbedarf bei Vorschlägen zur TK-Vorratsdatenspeicherung

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.
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Montag, 4. Mai 2015

2: Pressemitteilungen

ULD: „Gesetz zur Verfassungsschutz-Kooperation ist massiv überarbeitungsbedürftig“

Nachdem sich die Bundesregierung im Dezember 2014 von der Innenministerkonfe-renz die grundsätzliche Zustimmung beschafft und einen Gesetzentwurf am 27.03.2015 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, plant sie anscheinend nun, ihr „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ im Schnelldurchgang zur Verabschiedung zu bringen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die aufzeigt, dass dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung wegen gravierender Verstöße gegen die Verfassung so nicht verabschiedet werden darf.

Erklärtes Ziel des Entwurfes ist es, die rechtlichen Konsequenzen aus den schwerwiegenden Fehlern bei den Ermittlungen gegen den NSU zu ziehen. Dabei greift der Entwurf aber nicht die wesentlichen Vorschläge des NSU-Untersuchungsausschusses zur Verbesserung der Geheimdienstkontrolle auf; er macht nur begrenzt Vorschläge zur Kommunikationsverbesserung zwischen den Sicherheitsbehörden; zugleich werden nicht akzeptable Eingriffe beim Datenschutz vorgesehen.

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Montag, 27. April 2015

5: Stellungnahmen

ULD-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes, BR-Drs. 123/15

Das ULD nimmt zu einem Gesetzentwurf Stellung, der Lehren aus den Ermittlungspannen zum NSU zieht. Das ULD kritisiert die Regelungsvorschläge, die zusätzliche Datenverarbeitungsbefugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorsehen, wegen ihrer Unbestimmtheit und Unverhältnismäßigkeit und der Beeinträchtigung der Landesämter wegen einer Kompetenzzentralisierung beim BfV.
Freitag, 10. April 2015

Behandlung von Bürgereingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Für die Nennung von Namen und Adressen betroffener Bürger besteht im Planfeststellungsverfahren regelmäßig keine Berechtigung. Die Namen sind insbesondere nicht an Dritte weiterzureichen.

Bereits im 23. Tätigkeitsbericht (2001) hatte sich das ULD mit der Frage zu beschäftigen, wie mit den Namen von Personen in Planfeststellungsverfahren umzugehen ist. Damals war festzustellen, dass nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes in einem Planfeststellungsverfahren zwar Pläne öffentlich auszulegen sind, aus denen auch die betroffenen Grundstücke erkennbar sind, dies jedoch nicht bedeute, dass auch die Namen der betroffenen Grundstückseigentümer angegeben werden dürfen. Für eine solche Veröffentlichung personenbezogener Daten ist eine Befugnisgrundlage erforderlich, die nicht gegeben ist.

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Donnerstag, 9. April 2015

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Anforderungen an aktuelle IT-Systeme aus Sicht des Datenschutzes

Der Vortrag des ULD-Leiters vor Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte und Justizbehörden befasst sich mit den Anforderungen an Justiz-IT aus Sicht des Datenschutzes und der richterlichen Unabhängigkeit.

Donnerstag, 2. April 2015

Gütesiegel für Chronic Care Application CCA, Ver. 1.23

Registernummer 1-4/2015

Zertifiziert am 02.04.2015
Befristet bis 02.04.2017

Server-basierte Web-Anwendung zur Unterstützung der medizinischen Patientenversorgung bei chronischen Erkrankungen

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Dienstag, 24. März 2015

2: Pressemitteilungen

Vorstellung des 35. Tätigkeitsberichts: „Anspruch und Wirklichkeit beim Datenschutz klaffen zunehmend auseinander“

„Die Notwendigkeit zum Schutz digitaler Grundrechte und die realen Möglichkeiten des Schutzes klaffen zunehmend auseinander.“ So lässt sich knapp der 35. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zusammenfassen. Diese Aussage beruht darauf, dass die Möglichkeiten zur Verletzung der digitalen Grundrechte sowie die tatsächlich bekannt gewordenen Verstöße massiv zugenommen haben. Zugleich stagnieren die Möglichkeiten zur Abwehr der Angriffe sowie die tatsächlich umgesetzten Gegenmaßnahmen.

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Dienstag, 10. März 2015

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Europäische Datenschutzgrundverordnung unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheitsdaten

Der Vortrag des ULD-Leiters auf der Rechtsberatertagung der Bundesärztekammer befasst sich mit dem aktuellen Stand der Beratung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung unter besonderer Berücksichtigung der für die Ärzteschaft und den Medizinbereich relevanten Fragestellungen.

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Montag, 9. März 2015

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Namentliche Nennung von Personen in Gremienprotokollen

Das ULD hat zu diesem Thema bereits im 33. Tätigkeitsbericht (TB) unter Ziff. 4.1.4 zur namentlichen Nennung von Einwohnern in Gremienprotokollen Stellung genommen. Für die Protokollierung von Einwohnern, die sich in Gremiensitzungen zu Wort melden, fehlt es – anders als für die gewählten Mitglieder der jeweiligen Gremien – an einer Rechtsgrundlage für die Aufnahme der Namen in das Protokoll. Erst recht ist eine anschließende Veröffentlichung im Internet unzulässig. Daher bedarf es hierfür einer wirksamen Einwilligung der Betroffenen.

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Donnerstag, 19. Februar 2015

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Mehrstufige Schweigepflichtentbindungserklärungen für Datenübermittlungen zwischen Krankenhäusern und Auftragnehmern

Werden Patientendaten von Krankenhäusern an externe Dienstleister übermittelt, stellt dies eine Offenbarung im Sinne der ärztlichen Schweigepflicht dar und bedarf daher einer wirksamen Einwilligung. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie ein Einwilligungstext sowohl kurz und verständlich, als auch vollständig und rechtswirksam gestaltet werden kann.

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