Donnerstag, 4. Mai 2017

Leistungsbescheid als Wohnberechtigungsschein verwenden - nicht immer eine gute Idee!

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld können unter bestimmten Bedingungen einem Vermieter von sozialen Wohnraum anstelle eines Wohnberechtigungsscheines ihren Leistungsbescheid vorlegen. Nicht immer eine gute Idee, da der Leistungsbescheid oftmals Informationen beinhaltet, die ein Vermieter lieber nicht erfahren sollte.

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Mittwoch, 15. März 2017

Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII

Bereitstellung einer Musterdienstanweisung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften inkl. einem Muster eines Prüfauftrages, Prüfprotokolles und Prüfberichtes
Stand 01.09.2007
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Montag, 13. März 2017

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

Gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Dem Antragsteller obliegt bei der Beantragung von Sozialleistungen eine Mitwirkungspflicht. Gemäß § 60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) hat, wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen (Nr. 1) und Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen (Nr. 3).

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