Mittwoch, 18. März 2020

Hinweise des Ministeriums zur Registrierungspflicht im Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein teilte bezüglich der durch Allgemeinverfügungen angeordneten Registrierungspflicht im Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe (s. Pressemitteilung v. 18.3.2020) Folgendes mit:

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Mittwoch, 18. März 2020

2: Pressemitteilungen

Datenschutzfragen zu Registrierungspflichten wegen des Corona-Virus – Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert

In den letzten Tagen wurden kurzfristig mehrere neue Regelungen eingeführt und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) getroffen. Einige dieser Regelungen führen zu einer Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise wenn nun durch die Kreise und Städte Registrierungspflichten im Dienstleistungs- und Handwerksgewerbe eingeführt werden.

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Dienstag, 17. März 2020

Datensammlung wegen des Coronavirus (SARS-CoV-2) und Datenschutz

Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes haben auf Grundlage eines Erlasses der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) Allgemeinverfügungen zu diesem Zweck erlassen. So hat beispielsweise die Stadt Kiel am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen der Landeshauptstadt Kiel veröffentlicht (Änderung der Allgemeinverfügung vom 14.03.2020).

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Freitag, 13. März 2020

Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder erreichen vermehrt Anfragen von Arbeitgebern/Dienstherren, ob und wie personenbezogene Daten von Mitarbeitern sowie Gästen und Besuchern bei im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen verarbeitet werden können. Dazu einige allgemeine Hinweise:

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Donnerstag, 5. Dezember 2019

2: Pressemitteilungen

Facebook-Fanpage-Verfahren: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts spricht deutliche Sprache

Darf eine Datenschutzbehörde anordnen, dass eine Facebook-Fanpage deaktiviert wird? Eine solche Anordnung hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erlassen. Dies ist der Kern des Rechtsstreits zu Facebook-Fanpages, der seit 2011 läuft und bereits das Verwaltungsgericht Schleswig, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, den Europäischen Gerichtshof und wieder das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat.

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Mittwoch, 27. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

The Future of IoT: Toward More Secure and Human-Centered Devices

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Talk from Marit Hansen
State Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany

on 27 November 2019

at the Internet Governance Forum (IGF) 2019 in Berlin

 

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Samstag, 23. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Die Empfehlungen der Datenethikkommission: Bedeutung für die Informatik

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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 23.11.2019

auf der FIfFKon19 in Bremen

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Donnerstag, 21. November 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Digitalisierung in der Schule - Datenschutz mitdenken

Folien im PDF-Format
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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 21.11.2019

auf der Jahrestagung "Aufwachsen in überwachten Umgebungen: Wie lässt sich Datenschutz in Schule und Kinderzimmer umsetzen?" des Forum Privatheit in Berlin

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Mittwoch, 20. November 2019

2: Pressemitteilungen

Videoüberwachung im Fitness-Studio – nicht in Umkleiden!

Immer wieder beschweren sich Sporttreibende und Fitness-Fans bei der Landesbeauftragten für Datenschutz, Marit Hansen, über Videokameras in Fitness-Studios. Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im  Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.

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Donnerstag, 14. November 2019

Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen weist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Folgendes hin:

Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung der Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites und Apps haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien[Extern] auf ein gemeinsames Rechtsverständnis geeinigt.

Rechtsauffassungen, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 veröffentlicht wurden, wie z. B. die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“, sind überholt und werden von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht mehr vertreten.

Anbieter von Telemedien sind aufgrund von Art. 5 Abs. 1, 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie durch die Einbindung von Analyse-Diensten in ihren Angeboten zu verantworten haben, nachzuweisen.

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