Freitag, 28. August 2020

2: Pressemitteilungen

Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern

Die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet u. a. Gastronomen und Veranstalter zur Erfassung von Kontaktdaten ihrer Gäste. Diese Daten dürfen aber nicht in falsche Hände gelangen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat immer wieder auf Probleme hingewiesen: Sammlungen per Liste, herumfliegende Zettel, in Einzelfällen sogar Missbrauch der Daten. Geht es mit technischen Lösungen besser?

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Freitag, 28. August 2020

Hinweise zur Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung

Gemäß § 7 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein (Corona-Verordnung) sind Gaststättenbetreiber wie auch andere Betreiber oder Veranstalter verpflichtet, bestimmte Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Nach § 4 Abs. 2 Corona-Verordnung müssen „Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für einen Zeitraum von vier Wochen“ aufbewahrt und dann vernichtet werden.

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Dienstag, 16. Juni 2020

2: Pressemitteilungen

Datenschutzfreundliches Grundkonzept der Corona-Warn-App – Freiwilligkeit darf nicht durch zweckwidrige Nutzung untergraben werden!

Logo Datenschutzkonferenz

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehördendes Bundes und der Länder

Mit der am 16. Juni 2020 durch den Bund vorgestellten Corona-Warn-App steht ein freiwilliges Instrument mit einer dezentralenSpeicherung auf dem jeweiligen Smartphone zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung.

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Mittwoch, 3. Juni 2020

6: Konferenzpapiere

Protokoll 38. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3. Juni 2020 (Videokonferenz)

Beginn: 3. Juni 2020, 10.00 Uhr
Ende: 3. Juni 2020, 15.45 Uhr

Teilnehmende:

  • Herr Prof. Kelber, BfDI
  • Herr Gronenberg, BfDI
  • Herr Dr. Brink, Baden-Württemberg
  • Frau Groß, Baden-Württemberg
  • Frau Dr. Sommer, Bremen
  • Herr Prof. Dr. Caspar, Hamburg
  • Frau Grethel, Saarland
  • Herr Müller, Mecklenburg-Vorpommern
  • Frau Schäfer, Mecklenburg-Vorpommern
  • Frau Katernberg, Nordrhein-Westfalen
  • Herr Prof. Dr. Kugelmann, Rheinland-Pfalz
  • Herr Müller, Rheinland-Pfalz
  • Herr Mack, Rheinland-Pfalz
  • Herr Dr. von Bose, Sachsen-Anhalt
  • Frau Hansen, Schleswig-Holstein
  • Herr Krasemann, Schleswig-Holstein
  • Frau Göhring, Thüringen
  • Herr Fellmann, Thüringen
  • Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, Hessen
  • Herr Dr. Piendl, Hessen
  • Frau Dalle (Protokoll), Hessen
  • Frau Sagel (Protokoll), Hessen

Referent:

  • Herr Barton, Regierungspräsidium Darmstadt
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Mittwoch, 29. April 2020

2: Pressemitteilungen

Plötzlich Videokonferenz - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert

Die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie halten an. Das bedeutet für viele Unternehmen und Behörden, dass berufliche Besprechungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden. Auch in Bildungseinrichtungen, in persönlichen Beratungen oder Betreuungen und in Ehrenämtern werden Videokonferenzen eingesetzt. Auf was muss man achten, um dabei die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?

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Donnerstag, 23. April 2020

2: Pressemitteilungen

Contact Tracing *with* Privacy by Design - Take the chance now!

English Translation of press-release
Contact Tracing *mit* Datenschutz by Design - jetzt die Chance nutzen

The Independent Centre for Data Protection Schleswig-Holstein (ULD) has been advocating “data protection by design” for decades. Until now, concepts for innovative data protection technology were mainly found in academic papers. Even though the General Data Protection Regulation calls for “data protection by design”, relevant concepts have rarely found their way into practice. When it comes to a so-called “Contact Tracing App”, “data protection by design” is possible - and essential.

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Donnerstag, 23. April 2020

2: Pressemitteilungen

Contact Tracing *mit* Datenschutz by Design - jetzt die Chance nutzen

English Translation

„Datenschutz by Design“ – dafür setzt sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seit Jahrzehnten ein. Bisher waren Konzepte für innovative Datenschutztechnik hauptsächlich in akademischen Papieren zu finden. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung „Datenschutz durch Technikgestaltung“ fordert, finden die Ideen bisher nur selten den Weg in die Praxis. Für die Contact-Tracing-App ist „Datenschutz by Design“ möglich – und auch nötig.

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Freitag, 3. April 2020

6: Konferenzpapiere

Datenschutz-Grundsätze bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Die Corona-Pandemie stellt eine der größten Bewährungsproben für die europäischen Gesellschaften seit Jahrzehnten dar. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gegenwärtig extreme Herausforderungen zu bewältigen, um die Gesundheit ihrer Bevölkerung zu gewährleisten. Angesichts der bereits getroffenen Maßnahmen wird gleichzeitig der Wert der Freiheitsrechte erlebbar, zu denen auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gehört.

Entschließung im PDF-Format

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Freitag, 27. März 2020

2: Pressemitteilungen

Datenschutzbericht für das Jahr 2019: mehr Bewusstsein, mehr Fragen, mehr Datenpannen

38. Tätigkeitsbericht des ULD
Zum Volltext des Berichts

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat diese Woche ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt: Auf knapp 150 Seiten werden die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit beleuchtet, Empfehlungen gegeben und Verbesserungen eingefordert. Interessante Fälle dienen als mahnendes Beispiel, wie es die Verantwortlichen nicht machen sollen.

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Dienstag, 24. März 2020

2: Pressemitteilungen

Plötzlich im Homeoffice - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert

Datenschutz: Plötzlich im Homeoffice – was nun?

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen alle Menschen ihre direkten Kontakte einschränken. Das bedeutet auch, dass die meisten nun zu Hause bleiben. Wann immer es geht, schicken Unternehmen und Behörden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice. Auf was muss man achten, um auch zu Hause die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?

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