5: Stellungnahmen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Gestern ist Caspar Bowden, ein herausragender Verfechter von Datenschutz und Bürgerrechten, nach schwerer Krankheit gestorben. Er war seit 20 Jahren aktiv in der europäischen und internationalen Datenschutz-Community. Im Jahr 1998 wurde er Direktor der von ihm mitgegründeten britischen Foundation for Information Policy Research (FIPR) und stellte sich öffentlichkeitswirksam gegen Überwachung von Internet-Nutzerinnen und -Nutzern. Bekannt als aktiver, kritischer und konsequenter Datenschützer, arbeitete er zwischen 2002 und 2011 bei der Firma Microsoft als Chief Privacy Adviser in Europa. Dabei blieb er stets ein unbestechlicher Freidenker für Privacy und suchte den Kontakt zu Datenschutzbehörden und zur Datenschutztechnik-Community, um Lösungen für Datenschutz und gegen Überwachung zu fördern. Hieraus ergaben sich vielfältige Kooperationen mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), z. B. zu Identitätenmanagement, Anonymität im Internet oder generell „Privacy by Design“, um Datenschutz durch Gestaltung von Informationstechnik und Systemen durchzusetzen.
Die Leitung des ULD, Marit Hansen und Thilo Weichert, und alle in der Dienststelle, die mit ihm zusammenarbeiten durften, werden seine wichtigen Beiträge vermissen: „Schon Jahre vor den Snowden-Enthüllungen hatte Caspar Bowden die Zeichen massenhafter Ausspähung durch Geheimdienste und Behörden insbesondere vonseiten der ‚Five Eyes‘ (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) korrekt gedeutet und eindringlich vor der Überwachung gewarnt. In seinen Vorträgen und Stellungnahmen konnte er seine Thesen belegen. Caspar Bowden brachte die Personen zusammen, die eine gemeinsame Vision von durchgehend vertrauenswürdiger Technik im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer verfolgen. Nun kann er selbst daran nicht mehr mitwirken. Seine pointierte Analyse in Datenschutzfragen, seine scharfsinnige Kritik und seine unermüdliche Unterstützung für einen besseren Datenschutz werden uns fehlen.“
Redebeitrag von Thilo Weichert
Freiheit statt Angst
Abschlusskundgebung der Demonstration in Kiel am 13.06.2015
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft könnte eine wundervolle Sache sein: unbeschränktes weltweites kommunizieren und informieren. Computer und Roboter nehmen uns langweilige Routine und schwere Arbeit ab. Wir könnten uns in der Freizeit und im Beruf mit informationstechnischer Unterstützung entfalten. Wir könnten im Betrieb, im sozialen und im politischen Leben online mitsprechen und mitbestimmen. Alles das ist mit Digitalisierung heute grundsätzlich möglich.
Es gibt aber eine andere Seite, und die ist furchterregend. Da werden alle unsere Lebensäußerungen – vom Smartphone über Videokameras bis hin zu unseren elektronischen Zahlungen digital erfasst und langfristig gespeichert. Mit diesen Daten werden Persönlichkeitsprofile erstellt, auf deren Grundlage wir als Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selten belästigt, manipuliert und abgezockt werden. Die digitalen Profile nutzen Geheimdienste, um uns auszuspionieren und um uns als potenzielle Terroristen, als Dissidenten oder als mögliche Quelle für Wirtschaftsspionage zu markieren und zu kontrollieren, oder einfach, um uns in unserer Meinung zu manipulieren.
Der letzte Schrei der Digitalisierung heißt Big Data, womit die vielen Daten zusammengeführt und analysiert werden, um dann Algorithmen die Aufgabe zu übertragen, Entscheidungen über unser Leben zu treffen. Heute sind dies Entscheidungen über Kreditverträge, deren Bedingungen durch Computerscoring festgelegt werden, oder Versicherungsverträge, bei denen wir digital als besonderes Gesundheitsrisiko oder als Gefahr für den Straßenverkehr eingestuft und mit unseren Prämien hochgestuft werden.
Schon heute entscheiden Computer, ob wir in einem Bewerbungsverfahren zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Herangezogen werden dann möglicherweise Daten, die wir selbst oder andere in sozialen Netzwerken über uns veröffentlicht haben.
All das spielt sich im Hintergrund ab. Welche Daten von uns wie verarbeitet und genutzt werden, das verschweigen uns NSA und BND, aber auch Google, Apple, Amazon oder Facebook. Auch deutsche Firmen, z. B. die Schufa, verweigert uns – im konkreten Fall mit dem Segen des deutschen Bundesgerichtshofes – Auskunft über die relevanten Merkmale ihrer Scoreberechnung.
Als ob es nicht schon genug Daten von uns gäbe, mit denen wir gläsern gemacht werden, fabulierte da ein Wirtschaftsweiser – unter dem Applaus der IT-Wirtschaft – von der Abschaffung des anonymen Bargeldes, damit auch noch der Brötchenkauf beim Bäcker personenbezogen überwacht werden kann.
Eine solche Gesellschaft will ich nicht – wollen wir nicht. Die Freiheit, die uns unser Grundgesetz und die Europäische Grundrechte-Charta versprechen, setzt voraus, nicht Angst davor haben zu müssen, dass wir überall erfasst und dass diese digitalen Spuren zur Diskriminierung und Manipulation verwendet werden. Unsere Demokratie, die in der Bundesrepublik erst mühsam erlernt und in der DDR erkämpft werden musste, wollen wir nicht aufgeben zugunsten von Entscheidungen von Computern, die im Auftrag von irgendwelchen Unternehmen programmiert wurden zwecks optimierter Profitmaximierung, und die uns dann erklären, dass sie doch nur „unser Bestes“ wollen. Und unsere Rechtsstaatlichkeit darf nicht Grenzen haben, wenn ein US- amerikanischer Konzern seine Europafiliale in Irland betreibt oder ein US-amerikanischer Geheimdienst eine ach so freundliche Partnerschaft mit einem deutschen Geheimdienst pflegt.
Es ist geradezu vordemokratisch und totalitär, wenn Geheimdienste und Internet-Unternehmen über uns alles wissen dürfen, wir aber praktisch nichts über diese. Genau das ist gelebte Realität, wenn selbst geheim tagenden Parlamentsgremien, wie dem NSA-Untersuchungsausschuss, aus Rücksicht auf Partnergeheimdienste ihre Kontrollrechte verweigert werden, oder wenn die Googles und Facebooks nicht nur ihre unzulässige Praktiken langjährig fortsetzen dürfen, sondern hierzu dadurch ermuntert werden, dass z. B. eine Bundeskanzlerin zu einem Eric Schmidt aus dem Silicon Valley pilgert, oder dass sie eine offizielle Facebook-Fanpage einrichtet und damit Menschen animiert, deren Daten in Facebooks Rachen zu lenken.
Der Zustand ist beängstigend. Er darf uns aber keine Angst machen. Es gibt eine positive Utopie einer freiheitlichen und demokratischen Informationsgesellschaft. Hierfür sollten wir uns einsetzen. Es gibt genügend Anlässe, weshalb wir unsere Stimme erheben müssen.
Digitale Rechte sind keine Rechte, die nur eigenen Staatsangehörigen zustehen, sondern als allgemeine Menschenrechte allen. Wir fordern die deutsche Bundesregierung, die Institutionen in der EU und auch die Obama-Administration und die vielen US-Unternehmen, die uns derzeit schamlos kontrollieren, auf, dies zu akzeptieren und die täglich stattfindenden Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
In einer aktuellen Entschließung weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden hin. Sie kann nicht erkennen, dass der Entwurf die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind, voll berücksichtigt.
Mit der Vorlage des „Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (BR-Drs. 249/15) beabsichtigt die Bundesregierung, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in Deutschland einzuführen.
Nach Ansicht der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist fraglich, ob dieser Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen genügt.
In einer ausführlichen gemeinsamen Stellungnahme begründen die Datenschutzaufsichtsbehörden von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, weshalb sie den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes in der vorliegenden Form als verfassungswidrig ansehen. Mit dem Gesetz soll erstmals auch eine gesetzliche Grundlage für die informationellen Maßnahmen bei der Durchführung von Doping-Kontrollen in Deutschland geschaffen werden.
Der Vortrag des ULD-Leiters stellt auf dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern durchgeführten Symposium "Scoring - die Praxis der Auskunfteien, deutsches Datenschutzrecht und europäische Perspektiven" die gemeinsam mit der GP-Forschungsgruppe erstellte Studie vor.
Der Livestream und die Präsentationen des Symposiums stehen auf der Seite
zur Verfügung.
Die Studie ist im Internet verfügbar.
Nachdem sich die Bundesregierung im Dezember 2014 von der Innenministerkonfe-renz die grundsätzliche Zustimmung beschafft und einen Gesetzentwurf am 27.03.2015 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, plant sie anscheinend nun, ihr „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ im Schnelldurchgang zur Verabschiedung zu bringen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die aufzeigt, dass dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung wegen gravierender Verstöße gegen die Verfassung so nicht verabschiedet werden darf.
Erklärtes Ziel des Entwurfes ist es, die rechtlichen Konsequenzen aus den schwerwiegenden Fehlern bei den Ermittlungen gegen den NSU zu ziehen. Dabei greift der Entwurf aber nicht die wesentlichen Vorschläge des NSU-Untersuchungsausschusses zur Verbesserung der Geheimdienstkontrolle auf; er macht nur begrenzt Vorschläge zur Kommunikationsverbesserung zwischen den Sicherheitsbehörden; zugleich werden nicht akzeptable Eingriffe beim Datenschutz vorgesehen.