6: Konferenzpapiere
2. Sitzung Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF)
Tagesordnung der 2. Sitzung des AKIF 2022
13. September 2022 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
14. September 2022 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Tagesordnung der 2. Sitzung des AKIF 2022
13. September 2022 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
14. September 2022 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Am 22. August 2022 wurde anlässlich einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) berichtet, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) habe das „E-Rezept“ in Schleswig-Holstein untersagt. Stimmt das? Verhindert der Datenschutz sogar gute Lösungen im Medizinbereich? Nein!
Schreiben des ULD an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Die KVSH hatte angefragt, ob es datenschutzrechtlich zulässig sei, wenn die Arztpraxen statt der bundesweit vorgesehenen E-Rezept-App den Weg per E-Mail oder SMS nutzten, um das E-Rezept an die Patientinnen und Patienten auszuhändigen.
Die Taskforce Fanpages der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages erstellt, das von der DSK im Rahmen der 103. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23. bis 24. März 2022 zur Kenntnis genommen wurde.
Das Kurzgutachten wurde im November 2022 aktualisiert.
Die Menschen in Schleswig-Holstein, denen Immobilien oder Grundstücke gehören, erhalten in diesen Wochen Schreiben der Steuerverwaltung. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden sie aufgefordert, bis zum 31.10.2022 Informationen zu liefern, die zur Neubewertung der Grundstücke dienen sollen.
Unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vom 29. bis 30. Juni 2022 in Kiel getagt und sich über zahlreiche Punkte zu Informationsfreiheit, Transparenz und Open Data verständigt.
Behördliche Kommunikation erfolgt nicht mehr nur in Papierform oder per E-Mail. Viele Behörden nutzen vermehrt Kommunikationsformen wie Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien, aber auch SMS. Auch diese Behördenkommunikation kann eine amtliche Information sein.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) stellt fest, dass sich das Informationsfreiheitsrecht gegenüber Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht nach deren Organisationsform richten darf. Entscheidend ist die Natur der wahrgenommenen Aufgabe. Nehmen Stiftungen öffentliche Aufgaben wahr, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch auf entsprechende Informationen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stiftung öffentlichen oder bürgerlichen Rechts handelt.
am 29. und 30.06.2022 in Kiel
> Zurück zur Übersicht "Protokolle der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK)"