Träger der DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Häufig gestellte Fragen zur DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
Sommerakademie 2014: „Supergrundrecht Sicherheit“ contra digitale Menschenrechte
Die Erkenntnis des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist, bildet seit den Reaktionen auf die Enthüllungen von Edward Snowden selbst in Deutschland keine gemeinsame Wertgrundlage mehr. „Sicherheit“ wird – wieder einmal – zum Supergrundrecht aufgewertet. Praktizierte Bündnistreue zu anderen Ländern wird über nationale und europäische Grundrechte gestellt.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Google, Facebook & Co nach Snowden und dem EuGH-Google-Urteil
2: Pressemitteilungen
ULD begrüßt Safe-Harbor-Vorlage wegen Facebook beim EuGH
In einer von dem Wiener Juristen Max Schrems angestoßenen Klage gegen die Untätigkeit des Irischen Datenschutzbeauftragten wegen der Datenübermittlung von Facebook Ireland Ltd. zur Konzernmutter Facebook Inc. in den USA entschied der irische High Court in Dublin mit Beschluss vom 18.06.2014, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage nach der Verbindlichkeit des Safe-Harbor-Beschlusses der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 vorzulegen. Der Kläger machte geltend, dass er durch die Massendatenabfrage des US-amerikanischen Geheimdienstes National Security Agency (NSA) bei der Facebook Inc. in den USA als Facebook-Mitglied in seinen Datenschutzrechten verletzt sei. Eine entsprechende Aufforderung zum Tätigwerden wies der Irische Datenschutzbeauftragte zurück.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
@rtus-VBS – Betrachtung in rechtlicher, fachlicher und technischer Hinsicht
2: Pressemitteilungen
Ein Jahr Snowden: „Es muss sich endlich etwas auf politischer Ebene tun“
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Ausländerzentralregister (AZR) Datenschutz 2. Klasse für Ausländerinnen und Ausländer ?
Interview mit Uwe Jürgens

Uwe Jürgens arbeitete von 1978 bis 2008 als Leiter der Technikabteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Uwe Jürgens begleitete nicht nur die gesamte 30jährige Geschichte des Datenschutzes insbesondere in Schleswig-Holstein, sondern er hat sie mit geschrieben. Er setzte Wegmarken vor allem im technischen Bereich, der sich von der Großrechnertechnologie der 70er Jahre bis heute rasant weiterentwickelte und sorgte dafür, dass der operative Datenschutz hierbei Schritt hielt. Uwe Jürgens steht für viele Konzepte des modernen Datenschutzes: Er ist Vater der Datenschutzverordnung Schleswig-Holstein, mit der eine geordnete Dokumentation, das Testen und eine offizielle Freigabe der sensiblen informationstechnischen Verfahren für Verwaltungen zur Pflicht gemacht werden. Zudem ist Uwe Jürgens ein Wegbereiter des Datenschutzaudits und Datenschutzmanagements.
Das Interview führte Martin Rost im Mai 2014.
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