2: Pressemitteilungen
Datenschutz-Folgenabschätzung: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung kommt – und mit ihr das Instrument der „Datenschutz-Folgenabschätzung“. Für Datenverarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen, sollen künftig laut Artikel 33 der Grundverordnung vorab die Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge abgeschätzt werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung neuer Technologien. Ziel ist eine gute Datenschutzvorsorge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger: Bestehende Mängel und Risiken in Verfahren und Systemen sollen frühzeitig identifiziert und vor der Inbetriebnahme behoben werden.
Nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung, mit der im Frühjahr 2016 gerechnet wird, bleiben zwei Jahre Zeit, bis die Datenschutz-Folgenabschätzung für möglicherweise kritische Verarbeitungen Pflicht wird. In der Übergangszeit gilt es, die genauen Anforderungen an eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erarbeiten. Einen Entwurf zur Ausgestaltung der künftigen Datenschutz-Folgenabschätzungen hat nun das interdisziplinäre „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“ in einem White Paper vorgelegt, an dem Forscherinnen und Forscher des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), der Universität Kassel sowie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitgewirkt haben.
„Datenschutz-Folgenabschätzung – ein Werkzeug für einen besseren Datenschutz“
White Paper des Forums Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt
![](/uploads/illustration/Deckblatt_White_Paper_Datenschutz-Folgenabschaetzung.png)
Aus der Einleitung des White Papers zu Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA):
„Dass eine Folgenabschätzung vor dem Einsatz einer bestimmten Technologie, oder gar vor deren Entwicklung, sinnvoll ist, hat sich seit den 1960er Jahren unter dem Begriff der ‚Technikfolgenabschätzung‘ (TA) weitgehend durchgesetzt – allerdings zunächst vor allem mit Blick auf Folgen für Gesundheit und Umwelt. Die Ausweitung auf Fragen des Datenschutzes hat erst sehr viel später begonnen. Im Rahmen der Reform der Datenschutzvorschriften in der EU wurde die Idee aufgegriffen, Technikfolgen auch für das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Charta) und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Charta) abzuschätzen. So wird es mit der Anwendbarkeit (voraussichtlich 2018) der Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter bestimmten Bedingungen verpflichtend sein, eine DSFA durchzuführen.
2: Pressemitteilungen
Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden - der EuGH soll's richten
Heute fand in Leipzig die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, der den Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum Gegenstand hatte. Anlass war eine Anordnung des ULD gegenüber der WAK vom 3. November 2011, eine von dieser betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des ULD verletzt der Betrieb der Facebook-Fanpage europäisches und nationales Datenschutzrecht. Nachdem die WAK gegen die Anordnung Klage eingereicht hatte, beschäftigte der folgende Rechtsstreit bereits das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (09.10.2013) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (04.09.2014).
7: FAQ - Häufig gestellte Fragen
FAQ: Persönlichkeitsverletzungen im Internet, Kurzhinweise zum Vorgehen
Persönlichkeitsverletzungen im Internet sind leider keine Seltenheit und finden tagtäglich statt. Hier finden Sie einige kurze Hinweise, was Sie tun können, wenn im Internet Fotos von Ihnen veröffentlicht werden, ein falsches Facebook-Profil angelegt wird, persönliche Dokumente publiziert oder Sie in Foren oder Blogs beleidigt werden.
Informationsveranstaltung "Hol' Dir die Kontrolle über Deine Daten zurück!" am 23.02.2016
Eine Informationsveranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
unter Beteiligung des ULD/Forum Privatheit
Dienstag, 23. Februar 2016, 18:00 - 20:30 Uhr
Wissenschaftszentrum, Fraunhoferstraße 13, 24118 Kiel
- Welche Spuren hinterlassen wir im Internet?
- Worauf muss man achten, wenn man Dienste im Internet benutzt?
- Wer hat eigentlich Zugriff auf unsere Daten und was passiert mit ihnen?
Wenn du dir diese Fragen stellst, aber hoffnungslos mit dem oft undurchsichtigen Fachjargon überfordert bist und schnell das Gefühl hast, deine Daten nicht aktiv schützen zu können, dann komm’ vorbei: Wir geben dir einen Crash-Kurs in Sachen Datenschutz – ganz ohne komplizierte Worte und gegen mulmiges Bauchgefühl. Dazu gibt es konkrete Beispiele, wie du die Kontrolle über deine Daten zurückgewinnen kannst und welche Möglichkeiten du hast, diese im Netz zu schützen.
Für den thematischen Einstieg haben wir verschiedene ExpertInnen des Forum Privatheit und des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eingeladen. Bei einem Do-It-Yourself-Workshop gibt dir das Start-Up »Flowy Apps« praktische Anleitungen, wie du dich im Netz schützen kannst, um wieder mehr Privatsphäre bei der Nutzung des Internets zu bekommen.
Also komm’ zu unserer Veranstaltung und eigne dir praktische Tipps und Tricks an, um aktiv deine Rechte und Freiheiten im Netz zu stärken!
Programm
18:00 Uhr: Nutzerrechte und datenschutzfreundliche Alternativen
Marit Hansen, Hannah Obersteller, Rasmus Robrahn (Forum Privatheit/Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
19:15 Uhr: Pause
19:30 Uhr: Do It Yourself-Workshop
Torben Haase, Annika Schulz (Flowy Apps)
Bitte eigene Laptops für den Do-It-Yourself- Workshop mitbringen und unbedingt vorher anmelden, da nur begrenzt Platz vorhanden sein wird!
Anmeldungen an: veranstaltung@boell-sh.de
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Sendung des Offenen Kanals Kiel zum Safer Internet Day 2016 unter Beteiligung der ULD-Leiterin Marit Hansen
- Datenschutz im Internet
- Bewusstsein für Risiken
- Cyber-Mobbing
- Schutzmöglichkeiten für alle Nutzerinnen und Nutzer
Die vollständige Sendung finden Sie auf der Themenseite des Offenen Kanals.
Gütesiegel für Elefant Profi im "Security-Mode", Version 16.01
10-12/2007
Rezertifiziert am 09.02.2016
Befristet bis 09.02.2018
Erstzertifizierung 12.12.2007
Verwaltungsprogramm für psychotherapeutische und ärztliche Praxen
2: Pressemitteilungen
Erwiderung des ULD im Facebook-Fanpage-Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 13.01.2016
In dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geht es um eine Anordnung des ULD gegenüber der WAK vom 3. November 2011, eine von dieser betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des ULD verstößt der Betrieb der Facebook-Fanpage gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht. Die WAK reichte gegen die Anordnung Klage ein. Der Rechtsstreit, der bereits das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (09.10.2013) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (04.09.2014) beschäftigt hat, liegt nun zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht.
Gütesiegel für Altersverifikation KBA 18, Stand 2015
5-7/2007
Rezertifiziert am 18.01.2016
Befristet bis 18.01.2018
Erstzertifizierung 17.07.2007
Altersüberprüfung durch Einlesen des Personalausweises oder des Führerscheins
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