Freitag, 15. April 2016

2: Pressemitteilungen

Video-Interviews mit Zeitzeugen der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaar blickt auf seine Amtszeit als Bundesdatenschutzbeauftragter zurück

Im Jahr 2016 beginnt eine neue Etappe im Datenschutz: Gestern hat das Europäische Parlament die Datenschutzreform mit großer Stimmenmehrheit angenommen. Ab 2018 gelten damit die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa. Was dies genau für das allgemeine Datenschutzniveau und für die Rechte der Betroffenen bedeutet, wird in Deutschland auch davon abhängen, inwieweit die nationalen Spielräume genutzt werden und ob sich das Potenzial neuer Instrumente für einen besseren Datenschutz im europäischen Gefüge entfalten kann. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird sich aktiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen im Sinne eines wirksamen Datenschutzes weiterentwickelt werden.

Für die Gestaltung der Zukunft ist ein Blick auf die Wurzeln des Datenschutzes und seine Geschichte hilfreich, um die Motivation für dieses Grundrecht und dessen Umsetzung in der Praxis noch besser zu verstehen und aus der Vergangenheit zu lernen. In einer Rubrik „Datenschutz-Geschichte“ auf der Webseite des ULD kommen prominente Zeitzeugen zu Wort, die ausführlich aus ihrer jeweiligen Perspektive berichten. In dem nunmehr 17. Interview dieser Reihe wurde Peter Schaar befragt: Er übte das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 bis zum Ende des Jahres 2013 aus. In dem Video-Interview mit Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) blickt Peter Schaar auf die Höhen und Tiefen dieser zehn Jahre zurück.

Das Selbstverständnis der Aufgabenstellung eines Bundesbeauftragten wird ebenso thematisiert wie das vielfach schwierige Verhältnis zum Bundesinnenministerium – insbesondere zu Otto Schily – und die gesellschaftlichen Wirkungen der Snowden-Enthüllungen. Peter Schaar, der von 2004 bis 2008 auch die europäische Gruppe der Datenschutzbeauftragten („Artikel-29-Datenschutzgruppe“) leitete, macht zudem die Schwierigkeiten deutlich, die bei der anstehenden Europäisierung des Datenschutzes nicht nur in Deutschland zu bewältigen sind. Es zeigt sich, dass er Datenschutz als eine gesellschaftliche Aufgabe versteht, deren Deutungshoheit nicht privaten Stellen überlassen werden darf. Zugleich werden aber auch die engen Grenzen der Sanktionsmöglichkeiten des Bundesbeauftragten deutlich.

Das Interview wurde von Martin Rost und Henry Krasemann (ULD) im Februar 2016 in Berlin geführt und steht zum Anschauen und zum Download zur Verfügung:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1022-Interview-mit-Peter-Schaar.html

Video-Interviews zur Geschichte und Programmatik des Datenschutzes in Deutschland:
https://www.datenschutzzentrum.de/interviews/

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de